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Flächendeckende Aufstallung nur noch in Landkreisen mit hoher Geflügeldichte

Rund 70 Prozent aller Geflügelhalter sollen von Stallpflicht befreit werden – Agrarminister Meyer: Tierschutzprobleme vermeiden


HANNOVER. Ebenso wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen hat Niedersachsen jetzt aufgrund einer neuen Risikobewertung ein Ende der Stallpflicht für Geflügel in Teilen des Landes verfügt. Nur noch in Landkreisen mit einer besonders hohen Geflügeldichte und dort, wo ein besonderes Wildvogel-Risiko besteht, soll die Stallpflicht bestehen bleiben. Das hat das Landwirtschaftsministerium mit einem Erlass an die Landkreise neu geregelt. Demnach soll nur noch in Kreisen mit einer Geflügeldichte von mehr als 1000 Stück Geflügel pro Quadratkilometer die flächendeckende Aufstallung gelten. Dies würde auf zehn Landkreise insbesondere im Weser-Ems-Gebiet zutreffen. Die neue Regelung soll ab Mittwoch gelten.

In den anderen Landkreisen können die Behörden nur noch dort eine Teil-Aufstallung verfügen, wo von einem besonders hohen Risiko einer Ansteckung mit Geflügelpest ausgegangen wird. Das gilt für die sogenannten avifaunistisch wertvollen Gebiete mit einer hohen Anzahl an Wild- und Zugvögeln. Für kleinere Betriebe und Hobbyhaltungen, die ihre Bestände effektiv vor Wildvögeln schützen, soll es auch in Landkreisen mit allgemeiner Stallpflicht Ausnahmen geben. „Für das Tierwohl ist eine so lange Stallpflicht mit großen Problemen behaftet“, sagte Agrarminister Christian Meyer. „Bisher sind vor allem Großbestände von der Geflügelpest betroffen.“

Nach ersten Schätzungen werden somit bis zu 70 Prozent der geflügelhaltenden Betriebe (rund 37.000 Geflügelhalter) von einer weiteren Aufstallung verschont. Zugleich bleiben aber rund 90 Prozent der kommerziell gehaltenen Tiere (etwa 94 Millionen Stück Geflügel) weiterhin im Stall, da die Stallpflicht in den Hochburgen der Geflügelhaltung mit großen Tierbeständen weiterhin gilt. „Das ist eine angemessene Abwägung zwischen Tierwohl, Risiken und den hohen Belastungen insbesondere für Rassegeflügelzüchter und Kleinbetriebe“, so Meyer.

„Ein direkter räumlicher Zusammenhang zwischen den Wildvogelfunden und den Ausbrüchen der Geflügelpest ist kaum feststellbar. Eine kreisweite Aufstallung bei nur geringer Geflügeldichte dürfte also keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit bringen“, so der Minister. „Mit der neuen Regelung schonen wir vor allem Tausende von kleineren Betrieben, bei denen die fortgesetzte Aufstallung auf zunehmende Probleme stößt. Wir müssen aber Tierschutzprobleme vermeiden und die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren.“ Gleichwohl mahnte der Minister, die Biosicherheitsmaßnahmen wie bisher strikt einzuhalten.

In den Landkreisen mit einer kreisweiten Aufstallung sollen die Behörden Ausnahmen von der Stallpflicht jeweils im Einzelfall prüfen und risikoorientiert genehmigen. Voraussetzung dafür ist, dass das Geflügel keinen Zugang zu Oberflächenwasser und größeren Wasserbecken hat, die auch Wildvögeln zugänglich sind, und dass die Fütterung ausschließlich im Stall oder unter einem Dach stattfindet.

Mit dem aktuellen Erlass hat das Ministerium auch geregelt, dass künftig lokale Geflügel- und Vogelausstellungen durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in Aufstallungsgebieten stattfinden können, sofern sie in geschlossenen Räumen abgehalten werden. Überregionale Börsen, Märkte und Ausstellungen mit Geflügel, mit Ausnahme von Tauben, bleiben weiterhin verboten.

Eine Übersicht zu den Landkreisen, in denen weiterhin die Stallpflicht gelten soll, entnehmen Sie bitte der folgenden Karte (rot markierte Kreise).

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2017

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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