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Befunde von Eiern mit Fipronil-Belastung in Niedersachsen erst im August

Minister Meyer: Infame Vorwürfe des Bundesministers wider besseren Wissens – Bewusstes Ablenkungsmanöver von eigenen Versäumnissen


HANNOVER. Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zum Fipronil-Skandal und den Vorwürfen von Bundesminister Christian Schmidt in Richtung Niedersachsen erklärt Agrarminister Christian Meyer:

„Die Vorwürfe und Unterstellungen von Bundesminister Schmidt sind infam und entbehren jeglicher Grundlage. Wider besseren Wissens will Herr Schmidt von eigenen Versäumnissen und seinen Verharmlosungen bei diesem Skandal ablenken. Wir weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Niedersachsen hat erst seit Anfang August positive Laborergebnisse zur Fipronil-Belastung von Eiern vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)vorliegen und diese immer unmittelbar ins Europäische Schnellwarnsystem eingestellt. Wir haben stets frühzeitig informiert und auf mögliche Gesundheitsgefahren hingewiesen.“

Nach Bekanntwerden des Fipronilgeschehens in Belgien Ende Juli wurde vom Land eine sogenannte B-Probe aus einer Standard-Untersuchung vom Mai, die von einem der von der Fipronil-Belastung betroffenen und jetzt gesperrten Legehennenbetriebe stammt, nachträglich auf Fipronil getestet. Das positive Untersuchungsergebnis mit einem Gehalt von 0,45 mg/kg lag am 3. August vor. Darüber wurde im Schnellwarnsystem umgehend informiert.

Minister Meyer: „Auch Herr Schmidt konnte diesen Befund nachlesen und dabei feststellen, dass die Probenentnahme am 17. Mai 2017 erfolgte, die Untersuchung aber erst nach Bekanntwerden des Fipronilgeschehens auf Veranlassung des Landes Anfang August stattfand.“

Zur Erklärung: Im LAVES waren noch Eier zur Untersuchung auf Stoffe vorhanden, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen des „Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP)“ jährlich neu festgelegt werden. Das Insektizid Fipronil gehörte im Mai, als diese Standarduntersuchungen nach dem NRKP stattfanden, nicht zu diesen vom Bund festgelegten Stoffen. Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) werden regelmäßig unter anderem Fleisch, Aquakulturerzeugnisse, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht.

Dazu der Minister: „Der Bund hat bis heute nicht Fipronil in den Nationalen Rückstandskontrollplan aufgenommen. Wir haben aus Gründen eines vorsorgenden Verbraucherschutzes auch solche B-Proben untersuchen lassen. Das Land hat keinerlei Informationen verheimlicht oder zurückgehalten. Im Gegenteil: Alle Ergebnisse sind zeitnah weitergegeben worden. Wir haben nach Bekanntwerden der Belastungen umgehend die Printnummern der betroffenen Betriebe – auch des in Rede stehenden – genannt und aktiv die Öffentlichkeit zu den möglichen Gesundheitsgefahren informiert. Niedersachsen hat im Übrigen am 4. August 2017 beim BVL einen Antrag auf Aufnahme von Fipronil in den Nationalen Rückstandskontrollplan gestellt.

Gefahren herunterspielt hat vor allem der Bundesagrarminister, der seiner Verantwortung nicht gerecht geworden ist. Minister Schmidt hat sich lange nicht gekümmert, auch nicht um die ihm bekannten Zahlen belasteter und in Deutschland in Verkehr geratener Eier.“

Niedersachsen fordert weiterhin Konsequenzen aus diesem größten Lebensmittelskandal des Jahres. „Wir benötigen dringend eine europäische Überwachungsbehörde, die als Lebensmittelpolizei unangemeldet in den Mitgliedsstaaten agieren und Proben nehmen darf. Das kriminelle Handeln einiger weniger Unternehmen und die bewusste Inkaufnahme von gesundheitlichen Schäden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern muss hart bestraft werden“, so Minister Meyer.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.08.2017

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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