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Vogelgrippe bei einem Wildvogel aus dem Landkreis Peine

Hochpathogene Variante H5N8 entdeckt – Sperrbezirk und Beobachtungszone


HANNOVER. In Niedersachsen gibt es einen ersten Vogelgrippefall. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems hat in der Nacht zu heute (Mittwoch) einen im Landkreis Peine aufgefundenen Wildvogel untersucht und dabei die hoch ansteckende Variante H5N8 bestätigt.

In der betroffenen Region richtet der Landkreis einen Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern sowie zusätzlich eine Beobachtungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort ein. Im Sperrbezirk befinden sich rund 50 Betriebe mit etwa 1600 Tieren, in der Beobachtungszone ungefähr 360 Tierhaltungen mit 120.000 Stück Geflügel. Im Sperrbezirk wird gehaltenes Geflügel auf das Vogelgrippevirus untersucht und unterliegt bestimmten Restriktionen wie etwa der Aufstallung. Das Wildvogelmonitoring wird verstärkt. Sowohl aus dem Sperrbezirk als auch aus dem Beobachtungsgebiet darf kein Geflügel verbracht werden.

Der im Landkreis Peine entdeckte Wildvogel war im Zuge des seit etwa zehn Jahren von Niedersachsen betriebenen Wildvogelmonitorings zunächst vom Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht worden. Wegen des Verdachts auf Vogelgrippe wurde die Probe dann zu einer weiteren Untersuchung an das FLI geschickt. Seit Jahresanfang sind bislang mehr als 700 Tiere per Wildvogelmonitoring in Niedersachsen beprobt worden. Vor dem jetzigen Fund waren alle Untersuchungen auf das Vogelgrippevirus negativ.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer wies darauf hin, dass Bund und Länder eine risikobasierte Aufstallung mindestens in avifaunistisch bedeutsamen Gebieten empfehlen. „Wir erwarten, dass dies nun auch in Niedersachsen so umgesetzt wird.“ Der Minister erneuerte seinen Appell an alle Geflügelhalter, strikt die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. „Das gilt insbesondere für Hygienevorkehrungen etwa durch Schleusen, Desinfektionsmatten, Handwaschbecken und Schutzkleidung. Zutritt zu den Beständen sollten allein die Tierhalter haben.“ Ratsam sei gleichfalls eine präzise Buchführung über eintreffende und ausgehende Lieferungen. Bund und Länder seien in enger Abstimmung. „Unter anderem herrscht Einigkeit darüber, dass aus Restriktionsgebieten Geflügel nur nach vorheriger Untersuchung auf das Vogelgrippevirus transportiert werden darf“, sagte der Agrarminister.

Meyer fügte hinzu, es seien alle Vorkehrungen getroffen, „um im Ernstfall schnell zu agieren“. Niedersachsen habe als weitere Schutzmaßnahme landesweit alle überregionalen Geflügelschauen abgesagt. Der Minister empfahl überdies eine verstärkte Vorsorge gegen sogenannte Schadnager, darunter insbesondere Ratten und Mäuse. „Denn in der kalten Jahreszeit wandern solche Schadnager auch gern in die Ställe und könnten also dort das Vogelgrippe-Virus einschleppen“, so Meyer. Er rief alle Geflügelhalter zu hoher Wachsamkeit auf. „Jeder Kontakt des Bestandes mit Wildvögeln, zum Beispiel an Futterstellen, Gewässern, durch Fahrzeuge und anderes, ist zu vermeiden“, sagte der Agrarminister. Außerdem sollten Geflügelhalter unklare Krankheits- und Todesfälle von Tieren im Bestand schnellstmöglich durch Untersuchungen auf Geflügelpest durch einen Tierarzt abklären lassen. Falls es einen Verdacht gibt, muss dieser sofort beim jeweils zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Mehrere Landkreise, insbesondere im Norden und Nordwesten Niedersachsens, haben auf Basis der Geflügelpest-Verordnung in eigener Zuständigkeit und auf Grundlage einer Risikobewertung in avifaunistisch bedeutsamen Gebieten und mit Blick auf die jeweilige Geflügeldichte die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Bund und Länder sind sich einig, dass eine Aufstallung in diesen Risikogebieten eine wichtige Maßnahme ist.

Bei Geflügelpest unterscheidet man zwischen einer niedrig- und einer hochpathogenen Form. Im jetzigen Fall handelt es sich um die hochpathogene Variante. „H“ und „N“ sind die Abkürzungen der beiden wichtigsten Eiweiße auf der Hülle des Influenzavirus, Hämagglutinin und Neuraminidase. Diese Stoffe können in unterschiedlicher Form kombiniert und ansteckend sein, so entstehen Namen wie H5N8. Die aggressive Vogelgrippe ist nach aktuellem Stand in sechs europäischen Ländern aufgetaucht, in Niedersachsen kam es jetzt erstmalig zu einem solchen Fund. Eine Gefahr für den Menschen besteht nach bisheriger Kenntnis nicht. Gleichwohl sollte ein Hautkontakt mit toten Wildvögeln vermieden werden; wer tote Wildvögel am Wegesrand, an Gewässern oder anderswo entdeckt, sollte dies umgehend bei den zuständigen Veterinärbehörden melden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.11.2016

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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