Konsequenzen aus dem Fleischskandal
Niedersachsen zieht Konsequenzen: Neue Task-Force Verbraucherschutz kommt
Verbraucherminister Meyer: Gegen Missstände in der Billigfleisch-Industrie – Ministerium verlangt Lieferlisten
HANNOVER. Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer macht sich für eine anonyme Melde- und Beratungsstelle stark, um Missständen in der Billigfleisch-Industrie noch schneller auf die Spur zu kommen und den Schutz der Verbraucher zu stärken. „Wir haben diese Forderung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir prüfen, ob wir diese in der geplanten Task-Force Verbraucherschutz im LAVES integrieren können.“ Ab 2014 werden nach Meyers Worten mit dem Haushaltsplanentwurf der Landesregierung mehr als 20 Stellen für eine landesweite „Task-Force Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ geschaffen, die gezielt bei Skandalen und zur Krisenprävention agieren soll. „Das ist ein wichtiger Schritt, um dort hinzuschauen, wo es nötig ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch auf ein hohes Schutzniveau und eine für sie handelnde Landesregierung“, sagte Meyer.
Mit Blick auf aktuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Verantwortliche eines fleischverarbeitenden Betriebes im Landkreis Grafschaft Bad Bentheim sagte Meyer: „Die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bleiben abzuwarten. Sollte sich der Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug und falsche Kennzeichnung aber bestätigen, wäre es ein weiterer Skandal in der Billigfleisch-Industrie zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Ausgelöst wurden die Ermittlungen gegen die Firma wegen des Verdachts auf Kennzeichnungsverstöße, Urkundsdelikte und gefälschte Veterinärzeugnisse. Konkret geht es um sogenanntes Separatorenfleisch, das nicht als solches gekennzeichnet worden sein soll. Separatorenfleisch wird gewonnen, indem am Knochen verbliebenes Restfleisch maschinell abgetrennt wird. Es muss ausdrücklich als Separatorenfleisch ausgewiesen werden. Zweimal fanden Durchsuchungen statt, im Juni und Oktober dieses Jahres. Bei der Durchsuchung im Juni ergaben sich Hinweise auf verdorbene Rohware im Wareneingangsbereich des Betriebes. Sie wurde umgehend entsorgt. Ob die Rohware für die Produktion von Lebensmitteln vorgesehen war, ist unklar. Die zuvor genommenen fünf Proben wurden vom LAVES untersucht, das die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft Oldenburg übermittelt hat. Vier Proben waren zur Verarbeitung als Lebensmittel nicht geeignet.
Das Verbraucherschutzministerium prüft derzeit gemeinsam mit dem LAVES und dem Veterinäramt des Landkreises weiter den Sachverhalt. Aus den Ergebnissen dieser Prüfung werden die erforderlichen Maßnahmen gezogen. Im Moment darf der fleischverarbeitende Betrieb weiter produzieren, da bisher keine Rechtsverstöße nachweisbarwaren, die eine so weitreichende Maßnahme wie eine Schließung des Betriebes rechtfertigen würden. Landwirtschaftsminister Christian Meyer machte in dem Zusammenhang zugleich aber klar, „dass Niedersachsens Ruf nicht durch Gammelfleisch und Ausbeutung von Menschen in Schlachthöfen bestimmt werden darf". Die Landesregierung werde ihren Weg der deutlichen Stärkung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit entschieden fortsetzen. „Hier setzt Rot-Grün mit dem Haushaltsentwurf 2014 neue finanzielle Prioritäten in Millionenhöhe, die überfällig sind“, sagte Meyer. „Weder bei der Ausbeutung von Menschen in Schlachthöfen noch bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz wird mehr weggeschaut.“ Das Verbraucherschutzministerium hat an diesem Donnerstag vom zuständigen Veterinäramt eine Lieferanten- und eine Kundenliste des betreffenden Betriebes angefordert. Auf diese Weise sollen sowohl die Firmen zusammengestellt werden, die den Bad Bentheimer Betrieb mit Rohmaterial tierischer Herkunft beliefert haben, als auch die Unternehmen, die beliefert worden sind. „Diese Auflistungen sollen den obersten Behörden in anderen Bundesländern unverzüglich zukommen“, sagte Meyer. „So können diese dann nach eigenem Ermessen in den belieferten Betrieben Kontrollen vornehmen.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.11.2013
Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82