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Flurbereinigung

Zielsetzung:

Bei der Förderung von Flurbereinigungsverfahren stehen die Verbesserung der Agrarstruktur sowie ein nachhaltig leistungsfähiger Naturhaushalt im Fokus. Fördergegenstände sind die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes mit Infrastrukturmaßnahmen (z.B. neue Wegeverbindungen oder Brücken), Landschaftsentwicklungsmaßnahmen (z.B. Anlage von Biotopverbundsystemen) sowie die Pflege und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft (z.B. Neugestaltung von Gewässern, Anlage von Gehölzen).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für Regionale Landesentwicklung (ARL):

ARL Braunschweig
ARL Leine-Weser
ARL Lüneburg
ARL Weser-Ems


 
 
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