Tierwohl
Zielsetzung:
Mit dieser Maßnahme wird eine besonders tiergerechte Haltung von Mastschweinen und Legehennen gefördert, die insbesondere ohne das Kupieren von Körperteilen erfolgt. Über den gesetzlichen Standard hinaus gehende Haltungsformen/-praktiken sollen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung honoriert werden, um eine Stärkung des Tierschutzes zu erzielen. Bei der tiergerechten Haltung von Mastschweinen dient die Unversehrtheit der nicht kupierten Ringelschwänze als entscheidender Indikator.Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.