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Kulturerbe

Zielsetzung:

Mit dieser Maßnahme werden der Erhalt und die Wiederherstellung historischer Gartenanlagen und Kulturlandschaften unterstützt. Darüber hinaus werden die Erhaltung, Gestaltung und Umnutzung von denkmalgeschützten Gebäuden einschließlich Innenausbau und -sanierung gefördert. Dazu zählen denkmalgeschützte Elemente wie z.B. Wandmalereien oder Altäre, Orgeln oder Taufbecken in Kapellen und Kirchen. Ziel ist es, damit das kulturelle Erbe von Dörfern, Kulturlandschaften und der ländlichen Gebiete zu bewahren.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für Regionale Landesentwicklung (ARL):

ARL Braunschweig
ARL Leine-Weser
ARL Lüneburg
ARL Weser-Ems
 
 
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