Niedersächsische Landesforsten (NLF)
Die Anstalt Niedersächsische Landesforsten (NLF) bewirtschaftet 28 % des niedersächsischen Waldes als gesetzliche Aufgabe
Das Regierungsprogramm zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung (LÖWE+) sichert die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen und vereinigt harmonisch Ökologie und Ökonomie.
Ausführliche Informationen über das Regierungsprogramm LÖWE+
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) § 15 (4) benennt die Aufgaben der NLF. Der Landeswald ist "zum Wohl der Allgemeinheit, insbesondere unter Beachtung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes, zu bewirtschaften.
Die Anstalt Niedersächsische Landesforsten
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hat einen angemessenen Baumbestand zu erhalten, den Wald naturnah zu bewirtschaften und die Erzeugnisse des Waldes wirtschaftlich zu verwerten,
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hat die Schutzfunktion und die Erholungsfunktion des Landeswaldes zu fördern,
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soll die Öffentlichkeit über die vielfältigen Wirkungen des Waldes durch Bildungs- und Erziehungsarbeit unterrichten."
Einzelheiten regelt das "Forstanstaltsgesetz": Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten vom 16. Dezember 2004 mit Änderungen der §§ 10 und 15 durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16.12.2013
Unterstützt werden die Niedersächsischen Landesforsten von ihren Servicestellen:
- dem Niedersächsischen Forstlichen Bildungszentrum (NfBz) und
- dem Niedersächsischen Forstplanungsamt (NFP).
Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA), die Besitzarten-übergreifend alle Waldbesitzer berät und forschend tätig ist.
Besuchen Sie die Niedersächsischen Landesforsten im Internet
Der Forstwirtschaftsbetrieb als gesetzliche Aufgabe
Die Niedersächsischen Landesforsten bewirtschaften ein knappes Drittel des Waldes in Niedersachsen, davon 325.000 ha eigenen Wald. Etwa 16.000 ha ihres Eigentums im Harz werden von der Nationalparkverwaltung Harz betreut und dieser zur Nutzung überlassen.
Das NWaldLG verpflichtet die Niedersächsischen Landesforsten, einen angemessenen Baumbestand zu erhalten, den Wald naturnah zu bewirtschaften und die Erzeugnisse des Waldes wirtschaftlich zu verwerten.
Der Forstwirtschaftsbetrieb stellt den eigentlichen Kernbereich der Bewirtschaftung dar. Zu ihm gehören die folgenden "klassischen" Geschäftsfelder:
- Holzproduktion und -vermarktung
- Waldumbau zu naturnahen und funktionsreichen Wäldern, Forstschutz
- Vermietung und Verpachtung von Immobilien; Vergabe von Bodenabbaurechten
- Angebote von Wildbret und Jagderlaubnis
- klassische Walderzeugnisse wie Saatgut und Weihnachtsbäume
- neue Geschäftsfelder (z. B. Bestattungen im Wald, Naturdienstleistungen)
Alle folgenden Aufgaben nehmen die Niedersächsischen Landesforsten im Auftrage des Landes wahr (übertragener Wirkungskreis).
Naturschutz im Landeswald
Den Landesforsten sind im NWaldLG besondere Aufgaben für den Schutzfunktionen des Waldes übertragen worden:
- Naturschutz in Natura 2000-Gebieten (FFH-Management, Pflege und Entwicklung)
- Besonderer Naturschutz im Landeswald (Arten- und Biotopschutz, Biotopkartierung, Naturwälder)
- Bodenschutz (z. B. Kompensationskalkung gegen Bodenversauerung)
Erholung und Umweltbildung
Das NWaldLG verpflichtet die Landesforsten, die Erholungsfunktion des Landeswaldes zu fördern und die Öffentlichkeit über die vielfältigen Wirkungen des Waldes durch Bildungs- und Erziehungsarbeit zu unterrichten. Wahrgenommen werden diese vom Land übertragenen Aufgaben durch folgende Aufgabenfelder:
- Erholungseinrichtungen
- Waldinformation und Umweltbildung (Walderlebniseinrichtungen, Führungen, Umweltbildungs-Veranstaltungen, Jugendwaldheime, Waldinformation für die Medien)
- Multiplikatorenschulung (Lehrer, Erzieher, Ausbildung zur Erlangung des Waldpädagogik-Zertifikats)
Betreuung und Ausbildung
Die Niedersächsischen Landesforsten übernehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich sowohl auf gesetzlicher als auch auf vertraglicher Basis sehr umfangreiche fachliche Leistungen für Dritte:
- Dienstleistungen zur Betreuung und Bewirtschaftung von Kommunal- und Genossenschaftswäldern sowie Stiftungs- und Kirchenwald
- Ausbildung von Forstwirtinnen und Forstwirten, Försterinnen und Förstern und Praktikanten
Öffentliche Aufgaben
Dem Wald verpflichtet – umfangreiche behördliche Aufgaben der Niedersächsischen Landesforsten
Den Landesforsten sind insbesondere durch das Bundeswaldgesetz, das NWaldLG sowie durch das Landesjagdgesetz wichtige Aufgaben übertragen worden:
- Beratungen der Landkreise und kreisfreien Städte
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Gemeindefreie Gebiete (Wahrnehmung aller öffentlichen Aufgaben hoheitlicher Art)
- Dienstleistungen zur Forst- und Jagdaufsicht,
- Öffentliche Aufgaben (Mitwirkung in beiräten, Gremien und Ausschüssen)
- Waldbrandvorsorge und Waldfunktionenkarte, Bearbeitung von Altlasten
Ein kurzer Blick in die Geschichte
Zum 01.04.1949 wurde eine einheitliche Niedersächsische Landesforstverwaltung geschaffen. Seither blickt der Landeswald auf eine bewegte Geschichte zurück. Erfahren Sie mehr (PDF, 160 kb).
Stiftung Zukunft Wald (Landesforsten-Stiftung)
Die Niedersächsischen Landesforsten haben im Jahr 2008 eine Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.
Die Stiftung Zukunft Wald betreibt die Förderung des waldbezogenen Natur- und Artenschutzes sowie der waldbezogenen Umweltbildung.
Die Stiftung Zukunft Wald (Landesforsten-Stiftung) fördert den waldbezogenen Natur- und Artenschutz sowie die waldbezogene Umweltbildung.