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Freilandhaltung und Photovoltaik kombinieren

Erlass an das LAVES: Niedersachsen erleichtert Doppelnutzung von Auslaufflächen


Hannover. Seit einigen Monaten dürfen die Auslaufflächen bei einer konventionellen Freilandhaltung von Legehennen gleichzeitig mit Solarpanelen bebaut werden. Um die Umsetzung für interessierte Landwirtinnen und Landwirte zu fördern, hat das Landwirtschaftsministerium (ML) das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als zuständige Behörde angewiesen, die maximale Überdachungsfläche durch Photovoltaik-Module und die dazugehörigen technischen Einrichtungen bis zu 70 Prozent bei hoch aufgeständerten Anlagen und bis zu 50 Prozent bei bodennahen Anlagen zu akzeptieren.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „In der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen führt eine Doppelnutzung nicht nur zu einer gesteigerten ökologischen und ökonomischen Landnutzung, sondern kann auch zu positiven Synergieeffekten führen. Die PV-Anlage kann eine bedeutende Schutzfunktionen für die Tiere einnehmen – zum Beispiel vor Beutegreifern – oder als Hagelschutz dienen. Mit entsprechenden Vorrichtungen kann sie auch einen Beitrag zur besseren Regenwasserverteilung leisten. Die Anlagen bieten eine gute Möglichkeit für eine wirtschaftliche Energieerzeugung, bei der gleichzeitig das Tierwohl gefördert und die Vegetationsdecke gewährleistet wird.“

Hintergrund:

Bis zum Herbst 2023 war es EU-weit lediglich gestattet, die Auslaufflächen für die konventionelle Freilandhaltung von Legehennen zusätzlich auch in Form von Obstplantagen, bewaldeten Flächen oder Weiden zu nutzen. Mit der Delegierten Verordnung 2023/2465 wurde diese Doppelnutzung nun neu geregelt – eine Änderung, für die Niedersachsen sich im Vorfeld nachdrücklich eingesetzt hat. EU-weit gilt jetzt, dass die Auslaufflächen nun auch gleichzeitig zum Beispiel mit Solarpanelen bestückt werden können, wenn die zuständige Behörde dies genehmigt.

Der Ökolandbau ist von dem Erlass nicht betroffen, da die Bedingungen für die ökologische Legehennenhaltung in einer anderen Verordnung geregelt sind als die der konventionellen. Für die ökologische Freilandhaltung von Legehennen ist die EU-Ökoverordnung (EU-VO 2018/848) mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen maßgeblich. Demnach ist für Ökobetriebe eine Doppelnutzung mit Agri-PV im Einklang mit den Vorgaben der entsprechenden Öko-Verordnungen grundsätzlich möglich.


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.08.2024
zuletzt aktualisiert am:
21.08.2024

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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