Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen
Den landwirtschaftlichen Bodenmarkt gerechter gestalten
Landwirtschaftlicher Boden wird immer begehrter – und daher auch teurer. Für Landwirtinnen und Landwirte wird es deshalb immer schwieriger, notwendige Flächenaufstockungen über Kauf und Pacht vorzunehmen. Zwar unterliegen Flächenkäufe und Pachtungen auch heute schon einer Genehmigungs- und Anzeigepflicht. Die bisherigen Gesetze haben sich jedoch oft als nicht ausreichend erwiesen. Das wollen wir ändern!
Die Niedersächsische Landesregierung hat deshalb den Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen“ (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) am 27. August 2024 zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Ziele der Gesetzesinitiative sind die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe und die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden soll vorwiegend den Land- und Forstwirten, die ihn selbst bewirtschaften, zugutekommen und vorbehalten bleiben. Gleichzeitig wollen wir den landwirtschaftlichen Boden vor Spekulationen und branchenfremden Investoren schützen.
Besonders im Blick haben wir bei der Gesetzesänderung Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer: Die landwirtschaftlichen Flächen müssen jetzt und auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Und, wir wollen die Gründung oder Übernahme von Betrieben – und hier speziell den Flächenzugang – künftig erleichtern.
Derzeit werden die Rückmeldungen aus der Verbandsbeteiligung im Ministerium ausgewertet. Stand heute sind dies die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfs:
Die Genehmigung für Kauf - bzw. Pacht - soll künftig insbesondere dann versagt oder eingeschränkt werden können, wenn
1. die Betriebsgröße ein Vierfaches über der durchschnittlichen Fläche niedersächsischer Betriebe liegt (73 Hektar nach der Landwirtschaftszählung 2020, also derzeit 292 Hektar) oder
2. die Erwerbs- oder Pachtfläche in keinem Zusammenhang zu dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb der erwerbenden Person aufweist oder
3. der Kaufpreis den Verkehrswert um 50 Prozent übersteigt, bzw. der Pachtzins 50 Prozent über der durchschnittlichen Pacht vergleichbarer Flächen liegt.
Dabei ist wichtig: Die Regelungen sind dynamisch ausgestaltet. Das heißt, die Grundstückverkehrsausschüsse haben Spielraum zur angemessenen Behandlung der Einzelfälle. Das bedeutet: Selbstverständlich können niedersächsische Betriebe weiterhin wachsen!
Es soll eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz eingeführt werden. Bisher gab es nur eine Genehmigungspflicht bei direkten Flächenkäufen, nicht jedoch, wenn jemand einen Anteil an einer Gesellschaft erwirbt, die wiederum Flächen besitzt. Dieses bisher unregulierte Hintertürchen für branchenfremde Investoren wollen wir schließen!
Das Gesetz wird auch zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es drei Gesetze des Bundes ersetzen wird:
-das Grundstückverkehrsgesetz,
-das Landpachtverkehrsgesetz und
-das Reichssiedlungsgesetz.
Integriert werden sollen außerdem Inhalte aus dem niedersächsischen Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft aus der vorherigen Legislatur, das dann aufgehoben wird.
Die große Nachfrage hat die Folge, dass die Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen immer weiter steigen. Bei dem Kaufpreis liegt Niedersachsen mit rund 48.000 Euro pro Hektar deutlich über dem Bundeschnitt. Hier haben wir im Bundesvergleich die dritthöchsten Preise. Im Jahr 2010 kostete ein Hektar Land übrigens durchschnittlich 17.000 Euro. Auch bei den Pachtpreisen liegt Niedersachsen mit 548 Euro pro Hektar im Jahr weit über dem Bundeschnitt, wir haben hier im Bundesvergleich die zweithöchsten Preise. Seit 2010 ist der Pachtpreis übrigens bei Ackerflächen um über 80 Prozent gestiegen!
Flächenkäufe und Pachtungen unterliegen auch heute schon einer Genehmigungs- und Anzeigepflicht. Die bisherigen Gesetze haben sich jedoch oft als nicht ausreichend erwiesen. Das wollen wir ändern.
Die Grundstücksverkehrsausschüsse, die für die Genehmigung zuständig sind, haben bisher zu wenig Möglichkeiten, Verkäufe oder Verpachtungen zu verbieten, wenn etwa große Unternehmen Flächen kaufen wollen, ohne sie selbst zu bewirtschaften. Wir wollen den Flächenzugang von bäuerlichen Betrieben stärken. Bisher gibt es auch keine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals.
Bei Bodenspekulation wird landwirtschaftlicher Boden zur Geldanlage gekauft, und auch um durch den späteren Verkauf oder die Pacht einen Profit zu erzielen. Das kann zu weiteren Preissteigerungen führen. Der Gesetzentwurf soll verhindern, dass landwirtschaftliche Flächen zu solchen überhöhten Preisen gehandelt werden, die die Wirtschaftlichkeit von landwirtschaftlichen Betrieben übersteigen.
Mit dem Gesetz soll außerdem eine Genehmigungspflicht für sogenannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz eingeführt werden.
Die Genehmigungsbehörden können künftig auch einwirken bei einem fehlenden Zusammenhang zwischen dem Betrieb und der Erwerbs- bzw. Pachtfläche. Zum Beispiel dann, wenn wegen einer zu großen Entfernung keine adäquate Bewirtschaftung mehr gewährleitet ist.
Das neue Gesetz soll bewirken, dass Großbetriebe sich nicht agrarstrukturschädigend auswirken. Denn: Eine Flächenanhäufung kann sich nachteilig auf die Agrarstruktur auswirken, die den expandierenden Großbetrieb umgibt. Das kann dazu führen, dass die Entwicklung anderer Betriebe – zum Beispiel von Junglandwirten und Existenzgründern – behindert werden. Mit dem Gesetz soll keine feste Flächenobergrenze in Hektar für Betriebe eingeführt werden, sondern eine dynamische Regelung. Die Regelung ist also so ausgestaltet, dass betriebliche Entwicklungsbedarfe berücksichtigt werden. Niedersächsische Betriebe sollen auch weiterhin wachsen können!
Die Grundstückverkehrsausschüsse bekommen verbesserte gesetzliche Instrumente zur Sicherung und Förderung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Das Gesetz wird klarer herausstellen, welche Flächenerwerbe und Pachtungen unter welchen Voraussetzungen im Einklang mit der Agrarstruktur stehen und zu genehmigen sind. Und es wird klar herausstellen, welche dem Ziel der Agrarstrukturverbesserung widersprechen und zu versagen sind. Das wird die Gesetzesanwendung erleichtern.
Die Arbeit mit den Grundstückverkehrsausschüssen hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Handlungsmöglichkeiten und Instrumente deutlicher gesetzlich verankert werden müssen. Auch um den Grundstückverkehrsausschüssen Rückendeckung zu geben für ihr Handeln in den jeweiligen Einzelfällen vor Ort. Und: Das Gesetz wird zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es vier Gesetze zusammenfasst.
Ja, das Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) bleibt ein wichtiges Instrument der Agrarstrukturpolitik des Landes. Die NLG übt das Vorkaufsrecht für Landwirte aus, wenn Investoren landwirtschaftliche Flächen erwerben wollen. Es dient der “Eigenlandaufstockung“ und der wirtschaftlichen Stärkung bäuerlicher Betriebe. Die Landwirte sind auf Bodeneigentum angewiesen, um ihre Betriebe sicher führen zu können. Es leistet zudem einen wichtigen Beitrag, auch präventiv, zur Dämpfung von Kaufpreisen dadurch, dass mit der Vorkaufsrechtsausübung künftig der Preis bis auf die Höhe des Verkehrswertes abgesenkt werden kann.
Künftig soll es eine Versagungsmöglichkeit für die Genehmigungsbehörden geben, wenn der Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden oder pachtenden Betrieb fehlt. Dazu ein Beispiel: Ein fehlender Zusammenhang kann sich zum Beispiel dann ergeben, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt. Eine große Entfernung zum Betrieb kann ein Grund zu der Annahme sein, dass die Fläche nicht sachgerecht zu bewirtschaften ist.
Die Verbandsbeteiligung zum Gesetzesentwurf ist abgeschlossen, derzeit werden die Rückmeldungen im Ministerium ausgewertet, und der Gesetzestext wird gegebenenfalls angepasst. Nach einem erneuten Beschluss des Kabinetts folgt die Überweisung an den niedersächsischen Landtag, wo der Entwurf zunächst beraten und schließlich verabschiedet werden soll.
Ministerin Miriam Staudte möchte landwirtschaftlichen Boden vor Spekulation schützen
Weil Boden immer begehrter wird, will die Landesregierung die bäuerlichen Betriebe auf dem Bodenmarkt unterstützen. Hier finden Sie weiterführende Links, beispielsweise zu Presseinformationen oder statistischen Erhebungen.
- Agrarstrukturgesetz: Kabinetts-Pressemitteilung zum Start der Verbändebeteiligung
- Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung Niedersachsen 2023 | Landesamt für Statistik Niedersachsen
- Agrarstrukturerhebung 2023 – Steigende Pachtpreise | Landesamt für Statistik Niedersachsen
- Statistischer Bericht - Landwirtschaftliche Betriebe - Eigentums- und Pachtverhältnisse | Destatis
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