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Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen

Den landwirtschaftlichen Bodenmarkt gerechter gestalten


Agrarlandschaft von oben (Symbolbild)   Bildrechte: Christian Schwier / Shutterstock.com
Agrarlandschaft von oben (Symbolbild)

Landwirtschaftlicher Boden wird immer begehrter – und daher auch teurer. Für Landwirtinnen und Landwirte wird es deshalb immer schwieriger, notwendige Flächenaufstockungen über Kauf und Pacht vorzunehmen. Zwar unterliegen Flächenkäufe und Pachtungen auch heute schon einer Genehmigungs- und Anzeigepflicht. Die bisherigen Gesetze haben sich jedoch oft als nicht ausreichend erwiesen. Das wollen wir ändern!

Die Niedersächsische Landesregierung hat deshalb den Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen“ (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) am 27. August 2024 zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Ziele der Gesetzesinitiative sind die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe und die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden soll vorwiegend den Land- und Forstwirten, die ihn selbst bewirtschaften, zugutekommen und vorbehalten bleiben. Gleichzeitig wollen wir den landwirtschaftlichen Boden vor Spekulationen und branchenfremden Investoren schützen.

Besonders im Blick haben wir bei der Gesetzesänderung Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer: Die landwirtschaftlichen Flächen müssen jetzt und auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Und, wir wollen die Gründung oder Übernahme von Betrieben – und hier speziell den Flächenzugang – künftig erleichtern.

Derzeit werden die Rückmeldungen aus der Verbandsbeteiligung im Ministerium ausgewertet. Stand heute sind dies die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfs:

Die Genehmigung für Kauf - bzw. Pacht - soll künftig insbesondere dann versagt oder eingeschränkt werden können, wenn

1. die Betriebsgröße ein Vierfaches über der durchschnittlichen Fläche niedersächsischer Betriebe liegt (73 Hektar nach der Landwirtschaftszählung 2020, also derzeit 292 Hektar) oder

2. die Erwerbs- oder Pachtfläche in keinem Zusammenhang zu dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb der erwerbenden Person aufweist oder

3. der Kaufpreis den Verkehrswert um 50 Prozent übersteigt, bzw. der Pachtzins 50 Prozent über der durchschnittlichen Pacht vergleichbarer Flächen liegt.

Dabei ist wichtig: Die Regelungen sind dynamisch ausgestaltet. Das heißt, die Grundstückverkehrsausschüsse haben Spielraum zur angemessenen Behandlung der Einzelfälle. Das bedeutet: Selbstverständlich können niedersächsische Betriebe weiterhin wachsen!

Es soll eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz eingeführt werden. Bisher gab es nur eine Genehmigungspflicht bei direkten Flächenkäufen, nicht jedoch, wenn jemand einen Anteil an einer Gesellschaft erwirbt, die wiederum Flächen besitzt. Dieses bisher unregulierte Hintertürchen für branchenfremde Investoren wollen wir schließen!

Das Gesetz wird auch zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es drei Gesetze des Bundes ersetzen wird:

-das Grundstückverkehrsgesetz,

-das Landpachtverkehrsgesetz und

-das Reichssiedlungsgesetz.

Integriert werden sollen außerdem Inhalte aus dem niedersächsischen Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft aus der vorherigen Legislatur, das dann aufgehoben wird.

Ministerin Miriam Staudte und Landwirt Jan Wittenberg hocken auf einem Acker. Bildrechte: ML/Timo Jaworr

Ministerin Miriam Staudte möchte landwirtschaftlichen Boden vor Spekulation schützen

Agrarministerin Miriam Staudte erklärt die Ziele des geplanten Agrarstrukturgesetzes

 

Agrarstrukturgesetz - Fragen und Antworten

 
Informationen zum neuen Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen

Weil Boden immer begehrter wird, will die Landesregierung die bäuerlichen Betriebe auf dem Bodenmarkt unterstützen. Hier finden Sie weiterführende Links, beispielsweise zu Presseinformationen oder statistischen Erhebungen.

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