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Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen

Den landwirtschaftlichen Bodenmarkt gerechter gestalten


Agrarlandschaft von oben (Symbolbild)   Bildrechte: Christian Schwier / Shutterstock.com
Agrarlandschaft von oben (Symbolbild)

Ein funktionierender Bodenmarkt ist für die Sicherung und Entwicklung von Familienbetrieben sowie für eine nachhaltige Landbewirtschaftung und eine vielfältige Agrarstruktur von erheblicher Bedeutung. Da der Boden immer begehrter wird, will die Landesregierung die bäuerlichen Betriebe hier unterstützen.

Die Niedersächsische Landesregierung hat deshalb den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) am 27. August 2024 zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Ziele dieser Gesetzesinitiative sind die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe sowie die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden soll vorwiegend den Land- und Forstwirtinnen und Land- und Forstwirten, die ihn selbst bewirtschaften, zugutekommen und vorbehalten bleiben.

Gerade die Übernahme und die Gründung von Betrieben – und hier speziell der Flächenzugang durch Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Existenzgründerinnen und Existenzgründer – soll so erleichtert werden.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei.


Das sind die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfs:

  • Die Preismissbrauchsregelung zur Vermeidung von Bodenspekulation und Dämpfung von Kauf- und Pachtpreisen wird gestärkt. Im Gesetzentwurf ist eine Regelung vorgesehen, die preisdämpfend wirken und gleichzeitig betrieblichen Aspekten ausreichend Rechnung tragen soll. So ist eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei einem Kaufpreis von 50 Prozent über dem Verkehrswert (bzw. Pachtzins von 50 Prozent über der durchschnittlichen Pacht) vorgesehen, wobei zudem besondere agrarstrukturelle Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen sind.
  • Neu ist eine Versagungsmöglichkeit durch die Genehmigungsbehörden bei agrarstrukturell nachteiliger Flächenanhäufung zur Aufrechterhaltung einer breiten Eigentumsstreuung und Vermeidung von Flächenkonzentration.
  • Künftig soll es auch eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei fehlendem Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden oder pachtenden Betrieb geben. Dies soll zum Beispiel dann greifen können, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt.
  • Es wird eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz eingeführt. Bisher unterliegen der Genehmigungspflicht nur Vorgänge, wenn ein direkter Eigentümerwechsel an der Fläche stattfindet. Bei Share Deals bleibt die Gesellschaft jedoch unverändert Eigentümer der Fläche, es kommt zu Anteilsveränderungen innerhalb der Gesellschaft (zum Beispiel durch Anteilserwerb, Verschmelzung, Spaltung, Anwachsung). Auch diese Anteilsveränderungen sollen künftig der Überprüfung durch die Behörde unterliegen.

Das Gesetz wird auch zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es die folgenden Gesetze des Bundes ersetzen wird: das Grundstückverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Integriert werden außerdem Inhalte aus dem niedersächsischen Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft aus der vorherigen Legislatur, das dann aufgehoben wird.


Ministerin Miriam Staudte und Landwirt Jan Wittenberg hocken auf einem Acker. Bildrechte: ML/Timo Jaworr

Ministerin Miriam Staudte möchte landwirtschaftlichen Boden vor Spekulation schützen

Informationen zum neuen Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen

Weil Boden immer begehrter wird, will die Landesregierung die bäuerlichen Betriebe auf dem Bodenmarkt unterstützen. Hier finden Sie weiterführende Links, beispielsweise zu Presseinformationen oder statistischen Erhebungen.

Agrarminsterin Miriam Staudte zum geplanten Agrarstrukturgesetz

 

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