Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen
Den landwirtschaftlichen Bodenmarkt gerechter gestalten
Ein funktionierender Bodenmarkt ist für die Sicherung und Entwicklung von Familienbetrieben sowie für eine nachhaltige Landbewirtschaftung und eine vielfältige Agrarstruktur von erheblicher Bedeutung. Da der Boden immer begehrter wird, will die Landesregierung die bäuerlichen Betriebe hier unterstützen.
Die Niedersächsische Landesregierung hat deshalb den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) am 27. August 2024 zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Ziele dieser Gesetzesinitiative sind die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe sowie die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden soll vorwiegend den Land- und Forstwirtinnen und Land- und Forstwirten, die ihn selbst bewirtschaften, zugutekommen und vorbehalten bleiben.
Gerade die Übernahme und die Gründung von Betrieben – und hier speziell der Flächenzugang durch Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Existenzgründerinnen und Existenzgründer – soll so erleichtert werden.
Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei.
Das sind die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfs:
- Die Preismissbrauchsregelung zur Vermeidung von Bodenspekulation und Dämpfung von Kauf- und Pachtpreisen wird gestärkt. Im Gesetzentwurf ist eine Regelung vorgesehen, die preisdämpfend wirken und gleichzeitig betrieblichen Aspekten ausreichend Rechnung tragen soll. So ist eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei einem Kaufpreis von 50 Prozent über dem Verkehrswert (bzw. Pachtzins von 50 Prozent über der durchschnittlichen Pacht) vorgesehen, wobei zudem besondere agrarstrukturelle Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen sind.
- Neu ist eine Versagungsmöglichkeit durch die Genehmigungsbehörden bei agrarstrukturell nachteiliger Flächenanhäufung zur Aufrechterhaltung einer breiten Eigentumsstreuung und Vermeidung von Flächenkonzentration.
- Künftig soll es auch eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei fehlendem Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden oder pachtenden Betrieb geben. Dies soll zum Beispiel dann greifen können, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt.
- Es wird eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz eingeführt. Bisher unterliegen der Genehmigungspflicht nur Vorgänge, wenn ein direkter Eigentümerwechsel an der Fläche stattfindet. Bei Share Deals bleibt die Gesellschaft jedoch unverändert Eigentümer der Fläche, es kommt zu Anteilsveränderungen innerhalb der Gesellschaft (zum Beispiel durch Anteilserwerb, Verschmelzung, Spaltung, Anwachsung). Auch diese Anteilsveränderungen sollen künftig der Überprüfung durch die Behörde unterliegen.
Das Gesetz wird auch zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es die folgenden Gesetze des Bundes ersetzen wird: das Grundstückverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Integriert werden außerdem Inhalte aus dem niedersächsischen Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft aus der vorherigen Legislatur, das dann aufgehoben wird.
Der landwirtschaftliche Kauf- und Pachtmarkt ist seit einigen Jahren einem verstärkten Nachfragedruck und einer dynamischen Preisentwicklung ausgesetzt. Für Landwirte kann es immer schwieriger sein, notwendige Flächenaufstockungen über Kauf und Pacht vorzunehmen. Im Gesetzentwurf ist eine Regelung vorgesehen, die preisdämpfend wirken soll und gleichzeitig betrieblichen Aspekten ausreichend Rechnung tragen.
Im Detail: Für die Genehmigungsbehörden ist eine Versagungsmöglichkeit bei einem Kaufpreis von 50 Prozent über dem Verkehrswert beziehungsweise einem Pachtzins von 50 Prozent über der durchschnittlichen Pacht enthalten und zudem eine Berücksichtigung besonderer agrarstruktureller Umstände im Einzelfall.
Besondere Umstände könnten etwa sein, wenn ein Landwirt oder eine Landwirtin aus zwingenden betrieblichen Gründen heraus erwerben beziehungsweise pachten will.
Durch eine vorgesehene Verordnungsermächtigung für das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium können zudem bei Bedarf zur Abwehr erheblicher Gefahren für die Agrarstruktur abweichende Regelungen für Teilgebiete des Landes möglich sein.
Der Gesetzentwurf zielt auf eine breite Eigentumsstreuung und Vermeidung von Flächenanhäufung ab.
Im Detail: Künftig soll es eine Versagungsmöglichkeit für die Genehmigungsbehörden geben. Diese greift bei Zuerwerb und Zupacht, wenn die Betriebsgröße ein Vierfaches über der durchschnittlichen landwirtschaftlichen Fläche niedersächsischer Betriebe (73 Hektar nach der Landwirtschaftszählung 2020) liegt und nicht besondere agrarstrukturelle Umstände des erwerbenden oder pachtenden Betriebes eine andere Beurteilung rechtfertigen.In Niedersachsen sind ca. 3 Prozent der Betriebe größer einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mehr als 300 Hektar.
Bei besonderen agrarstrukturellen Umständen kann die Genehmigungsbehörde auch von der zahlenmäßigen Vorgabe des Vierfachen über dem Durchschnittsbetrieb nach oben oder nach unten abweichen (zum Beispiel bei Arrondierungsinteressen).
Mit dem Gesetz soll eine Genehmigungspflicht für sogenannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz eingeführt werden.
Künftig sollen Anteilserwerbe an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz genauso wie direkter Flächenerwerb der Überprüfung durch die Behörde unterliegen. Es sollen Umgehungsmöglichkeiten geschlossen werden und eine Gleichbehandlung von Flächenkauf und Anteilskauf hergestellt werden. Denn auch wenn bei sogenannten Share Deals nicht der Flächeneigentümer im Grundbuch wechselt, sondern unverändert die Gesellschaft Flächeneigentümer bleibt, verändern sich doch die Bestimmungs- und Einflussmöglichkeiten über ländlichen Grund und Boden.
Ja, das Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens bleibt ein wichtiges Instrument der Agrarstrukturpolitik des Landes. Es dient der Eigenlandaufstockung und wirtschaftlichen Stärkung bäuerlicher Betriebe. Es leistet zudem einen wichtigen Beitrag, auch präventiv, zur Dämpfung von Kaufpreisen dadurch, dass mit der Vorkaufsrechtsausübung künftig der Preis bis auf die Höhe des Verkehrswertes abgesenkt werden kann.
Weitergeführt werden auch die Lockerungen der Voraussetzungen des Vorkaufrechts, die bereits im Jahr 2022 gesetzlich eingeführt wurden. Dadurch können Flächen von agrarstrukturellem Interesse von der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) über das Vorkaufsrecht erworben werden und bis zu fünf Jahre bevorratet werden. Die NLG bekommt mehr Zeit, einen Landwirt oder eine Landwirtin als Nacherwerberin zu finden.
Künftig soll es eine Versagungsmöglichkeit für die Genehmigungsbehörden geben, wenn der Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden oder pachtenden Betrieb fehlt. Ein fehlender Zusammenhang kann sich aufdrängen, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt. Eine große Entfernung zum Betrieb kann Grund zu der Annahme geben, dass die Fläche nicht sachgerecht zu bewirtschaften ist.
Die gesetzlichen Instrumente können nur bei strikter Anwendung durch die beteiligten Behörden und Stellen wirksam sein, daher sieht der Gesetzentwurf Verschärfungen bei Ordnungsmaßnahem und Neueinführung von bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeiten vor.
Bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit soll nun die Nichtanzeige von Landpachtverträgen wie auch eine nichteingeholte Zustimmung bei sogenannten Share Deals werden. Dies wird zu einem strikten Gesetzesvollzug, gerade auch bei der Durchsetzung der Landpachtanzeige, führen.
Ministerin Miriam Staudte möchte landwirtschaftlichen Boden vor Spekulation schützen
Weil Boden immer begehrter wird, will die Landesregierung die bäuerlichen Betriebe auf dem Bodenmarkt unterstützen. Hier finden Sie weiterführende Links, beispielsweise zu Presseinformationen oder statistischen Erhebungen.
- Agrarstrukturgesetz: Kabinetts-Pressemitteilung zum Start der Verbändebeteiligung
- Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung Niedersachsen 2023 | Landesamt für Statistik Niedersachsen
- LSN: Agrarstrukturerhebung 2023 – Steigende Pachtpreise | Landesamt für Statistik Niedersachsen
- Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung 2023 Destatis in Bezug auf Pachtverhältnisse
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