Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Agrarministerium: Mit Insektizid belastete Eier aus Belgien und den Niederlanden zurückgeben

Möglicherweise betroffene Chargen auch nach Niedersachsen gelangt – Gesundheitsgefahr für Kinder laut Bundesinstitut nicht auszuschließen


HANNOVER. Mit dem Insektizid Fipronil belastete Eier aus Erzeugerbetrieben in Belgien und den Niederlanden sind laut aktuellen Erkenntnissen über eine Packstelle in Nordrhein-Westfalen auch nach Niedersachsen gelangt. Es handelt es sich um etwa 1,3 Millionen Eier. Fipronil ist in Lebensmitteln nicht zugelassen. Das niedersächsische Agrarministerium empfiehlt die Rückgabe der Eier, die in den Handel gelangt und verkauft worden sind.

Die entsprechenden Chargen der Eier tragen die Stempelaufdrucke 1-NL 4128604 oder 1-NL 4286001 sowie die Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) 14.08.2017 und 16.08.2017. Aufgrund von Analyseergebnissen in Belgien warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor einem potenziell akuten Gesundheitsrisiko für Kinder beim Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern. Für andere Menschen wird dies ausgeschlossen. Das niedersächsische Agrarministerium rät deshalb Verbraucherinnen und Verbraucher dazu, die Eier mit diesen Aufdrucken nicht zu verzehren und zurückzugeben. „Es gilt in der Europäischen Union bei Fipronil Nulltoleranz“, sagte Agrarminister Christian Meyer. „Das Insektizid hat in Lebensmitteln nichts zu suchen. Punkt.“

Laut Behörden in Belgien und den Niederlanden ist das Mittel „Dega16“, das – auf Basis ätherischer Öle – etwa für die Reinigung und Desinfektion von Ställen zugelassen ist, in unzulässiger Weise mit Fipronil vermischt worden. Dieses Insektizid wird in der Veterinärmedizin zur Bekämpfung etwa von Flöhen und Zecken bei Hunden und Katzen verwendet. Es ist jedoch als Arzneimittel für die Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten. Meyer: „Sollten die Untersuchungen ergeben, dass hier Stoffe zur Schädlingsbekämpfung unerlaubt gemixt worden sind, müssen die Verantwortlichen schnell und konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Und wenn hier jemand bewusst gehandelt hat, ist das ein krimineller Akt. Das wäre unverantwortlich und müsste hart bestraft werden.“

Der Verlauf der Vertriebswege wird intensiv von den zuständigen Behörden geprüft. Demnach sind aus den Niederlanden rund 2,9 Millionen Eier aus Erzeugerbetrieben an eine Packstelle in Nordrhein-Westfalen geliefert worden. Von dort gelangten rund 1,3 Millionen Eier nach Niedersachsen, die bereits im Handel und verkauft worden sind. Die hiesigen Behörden sind in engem Kontakt mit den Behörden in den Niederlanden und Belgien.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.07.2017
zuletzt aktualisiert am:
01.08.2017

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

www.ml.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln