Ferkelkastration: Bundesratsantrag der Länder Niedersachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (nicht vollständig barrierefrei)
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Ferkelkastration: Niedersachsen bringt morgen Antrag in den Bundesrat ein
Hannover/Berlin. Niedersachsen bringt am morgigen Freitag, 21. September, einen Plenarantrag für eine Verlängerung der befristeten Übergangsregelung um zwei Jahre bei der Ferkelkastration ohne Betäubung in das Plenum des Bundesrates ein.
Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Jedem muss klar sein, dass wir nicht nur über die Ferkel abstimmen, sondern über die Zukunft der Schweinehaltung in Deutschland entscheiden. Der Plenarantrag ist ein guter Kompromissvorschlag. Ich hoffe, dass sich eine Mehrheit für die niedersächsische Initiative findet und wir in diesem wichtigen Thema gemeinsam einen wichtigen Schritt vorankommen.“
Hintergrund des Antrages ist, dass im zuständigen Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats zunächst keine Mehrheit für eine Verlängerung der Übergangszeit zustande kam. Das Tierschutzgesetz sieht bislang vor, dass der Eingriff ab 1. Januar 2019 verboten ist. Eine befristete Übergangsregelung ist aus Sicht Niedersachsens jedoch notwendig, um die Ergebnisse der derzeit laufenden Studien auszuwerten, in die Praxis umzusetzen und insbesondere durch gemeinsame Anstrengungen von Erzeugern, Politik und Verbraucherverbänden eine breitere Akzeptanz für die Immunokastration zu erreichen. Auch die Möglichkeit des vierten Weges soll weiter geprüft werden.
Der Antrag Niedersachsens sieht nun vor, dass das Tierschutzgesetz dahingehend angepasst wird, dass eine Betäubung bei der Kastration der Ferkel nicht erforderlich ist, bis ein zugelassenes Tierarzneimittel seit drei Monaten im Handel verfügbar ist, längstens aber bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020.
Die nächste Bundesratssitzung findet morgen in Berlin statt. Ministerin Otte-Kinast beabsichtigt, zum niedersächsischen Antrag in Berlin im Plenum zu sprechen. Sollte der Antrag mehrheitsfähig sein, müsste er als nächstes im Bundestag beraten werden, um eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes zu beschließen.
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erstellt am:
20.09.2018
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