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Dorfmoderation in Niedersachsen

Modul II


Der förderfähige Prozess der Dorfmoderation umfasst einen Zeitraum von 24 Monaten. Bei Anträgen für Dörfer außerhalb des Dorfentwicklungsprogramms kann auch ein Planungsbüro mit der Begleitung der ehrenamtlichen Dorfmoderation beauftragt werden. Dann ist deren Umfang auf acht Moderationsveranstaltungen in einem Zwei-Jahres-Zeitraum je Begünstigte begrenzt. Die ehrenamtlich tätigen Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren haben zuvor das Modul 1 zu durchlaufen bzw. nachzuweisen.

In begründeten Ausnahmefällen kann das Modul 1 zu Beginn von Modul 2 nachgeholt werden, wenn die Benennung der ehrenamtlich tätig werdenden Dorfmoderator*innen durch die jeweilige Gemeinde verbindlich erfolgt ist. Eine Verlängerung des max. Zeitraums des Modul 2 ergibt sich daraus nicht.

Kosten können nach Sach- und Zeitaufwand oder nach Moderationseinheiten ermittelt werden. Sie orientieren sich im Bereich der professionellen Planungsbüros an den Honoraren in der Dorfentwicklung und im ehrenamtlichen Bereich an den üblichen Aufwandsentschädigungen für „Schätzer in Flurbereinigungsverfahren“. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an ehrenamtlich tätige Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren ist nicht zwingend vorgeschrieben und liegt im eigenen Ermessen des Trägers der Dorfmoderation.

Kein Gegenstand der Dorfmoderation sind Planungsprozesse wie die Erstellung des DE-Plans. Die ehrenamtliche Dorfmoderation kann aber begleitend in Ansatz gebracht.

Leistungen für konkrete Vorhaben (Objektplanung, Ausfüllen von Förderanträgen) sind nicht Bestandteil der Dorfmoderation.

Dorfmoderation Niedersachsen   Bildrechte: ML, Ref. 306

Dorfmoderation Niedersachsen

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