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Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse

Waldbesucher unter einer knorrigen Eiche   Bildrechte: Baumgart
Mit Wirkung vom 19. Mai 2014 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ) in Kraft getreten (sog. FWZ-Richtlinie). Im Jahr 2019 wurde die Förderrichtlinie forstfachlich weiterentwickelt. Aus EU-wettbewerbsrechtlichen Gründen müssen die Zuschüsse für die FWZ als sogenannte De-minimis-Beihilfen ausgewiesen werden.

Der niedersächsische Privatwald ist durch Strukturmängel wie z. B. geringe Besitzgröße und Besitzzersplitterung gekennzeichnet. Für den einzelnen Waldbesitzenden ist aufgrund der geringen durchschnittlichen Betriebsgröße eine nachhaltige Waldbewirtschaftung vielfach nur bedingt möglich. Die strukturellen Nachteile können mittel- bis langfristig nur durch überbetriebliche Maßnahmen überwunden werden. Daher kommt der freiwilligen Zusammenarbeit der privaten Waldbesitzenden in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen eine besondere Bedeutung zu. Das Land Niedersachsen unterstützt finanziell den Aufbau und die Entwicklung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zu eigenständigen und kompetenten Dienstleistungszentren im ländlichen Raum.

Darüber hinaus können anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Fördermittel für die Betreuung ihrer Mitglieder durch Forstfachkräfte erhalten.
Link zum Forstförderportal Bildrechte: ML

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