Einzelbetriebliche forstliche Beratungsförderung
Mehr als die Hälfte der niedersächsischen Wälder werden von privaten und kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern bewirtschaftet. Kleinteilige Strukturen erschweren häufig die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Wälder. Um eine aktive Pflege und den Erhalt des Waldes auf möglichst großer Fläche zu sichern, benötigt der Waldbesitz (private und kommunale Waldbesitzende, Forstgenossenschaften) eine fachkundige Beratung. Diese fördert das Land zukünftig durch die einzelbetriebliche forstliche Beratungsförderung.
Das Land Niedersachsen arbeitet derzeit an einer neugestalteten Förderrichtlinie zur einzelbetrieblichen forstlichen Beratungs- und Betreuungsförderung. Diese soll den niedersächsischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern des Privat- und Kommunalwaldes Unterstützung bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und dem klimaresilienten Umbau der Wälder gewähren. Die Beratungsleistungen können dann durch ausgewählte, qualifizierte und unabhängige Beratungsdienste wie z.B. die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Niedersächsischen Landesforsten oder private Dienstleister vergünstigt angeboten werden. Die Festlegung auf die geförderten Beratungsanbieter erfolgt über ein öffentliches Vergabeverfahren mit einem mehrjährigen Vergabezeitraum. Die Waldbesitzenden können in der Folge frei unter den Beratungsanbietern und den von ihnen angebotenen Beratungsleistungen wählen. Die Liste der Beratungsanbieter wird nach Zuschlagserteilung auf der ML-Webseite veröffentlicht.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, durch eine konkrete, betriebsbezogene Unterstützung die ökologischen und wirtschaftlichen Leistungen forstwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern. Neben einer betrieblich orientierten Basisförderung werden Spezialthemen angeboten, die verschiedene Handlungsfelder wie beispielsweise eine rechtskonforme Bewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten abdecken können. Die förderfähigen Beratungsleistungen können dann durch den Beratungsdienst zu einem vergünstigten Beratungshonorar angeboten werden.
Kommunale und private Waldbesitzende sowie Forstgenossenschaften mit niedersächsischen Betriebssitz sind die Begünstigten der Beratungsförderung, da sie ein um die Förderung verringertes Beratungshonorar zahlen müssen.
Zukünftige Kernelemente der direkten Förderung
- Qualifitierte, über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren ausgewählte Beratungsunternehmen bieten verschiedene betriebliche und im gesellschaftlichen Interesse stehende Beratungsleistungen an. Private Forstdienstleister, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder die Niedersächsischen Landesforsten können als unabhängiger Beratungsanbieter auftreten.
- Begünstigter der Leistungen sind private und kommunale Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer mit Betriebssitz und Waldflächen in Niedersachsen.
- Die Waldbesitzenden können ihre „Förster“ bzw. Betreuungsverträge frei wählen oder behalten. Sie haben darüber hinaus die Freiheit bei der Auswahl der geförderten Beratungsanbieter. Geförderte Beratungsunternehmen werden für alle Waldbesitzenden einsehbar auf der Webseite des ML veröffentlicht.
- Die Abwicklung der jährlichen Fördermodalitäten übernimmt der ausgewählte Beratungsdienst als Profi in Sachen Verwaltungs- und Förderabwicklung. Die Waldbesitzenden sind bis auf die Ableistung einer Unterschrift als Nachweis der Beratung von der Verwaltungsarbeit entlastet. Die Förderung ist nicht de-minimis wirksam.
- Die Beratungsanbieter haben durch die Vergabe ein festgelegtes Beratungsbudget für vier Jahre. Hierdurch entsteht eine verlässliche Planungsgrundlage für wirtschaftliches Handeln.
- Weitere Informationen hierzu finden sich in den Eckpunkten der einzelbetrieblichen forstlichen Beratungsförderung.
Die Hintergründe zur Umstellung auf die Förderung finden sich hier.
Eckpunkte der einzelbetrieblichen forstlichen Beratungsfoerderung Stand 08.03.2024
(PDF)
Förderfähige Beratungsleistungen der einzelbetrieblichen forstlichen Beratungsförderung (EFB)
(PDF)
Soweit Texte von Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien auf unseren Seiten zur Verfügung stehen, handelt es sich ausdrücklich nur um unverbindliche Abschriften zur schnellen Information per Internet. Rechtsverbindlich sind allein die gedruckten Texte der amtlichen Veröffentlichungen.
Das niedersächsische Landesrecht in Volltexten der geltenden Fassungen bietet der Verlag LexisNexis kostenfrei im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (VORIS) an. Enthalten sind alle Gesetze und Verordnungen des Landes sowie alle ab dem Jahr 2001 neu erlassenen oder geänderten veröffentlichten Verwaltungsvorschriften:
http://www.nds-voris.de