Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Wald
- Erstaufforstung (Kulturbegründung, Nachbesserung, Kulturpflege)
- Naturnahe Waldbewirtschaftung (Strukturdatenerfassung, Kulturbegründung einschließlich Naturverjüngung, Nachbesserung, Kulturpflege, Waldrandgestaltung, Jungbestandspflege, Bodenschutzkalkung)
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur (Ausbau vorhandener oder unzureichend befestigter forstwirtschaftlicher Wege, Grundinstandsetzung nach überregionalen Schadereignissen, Bau von Holzkonservierungsanlagen)
- Natürliche Personen oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern sie land- und forstwirtschaftliche Flächen in Niedersachsen besitzen
- Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Schriftlicher Antrag mit den jeweils gültigen Formularen
- Mindestzuwendung je Antrag von 1.000 EUR (Bagatellgrenze)
- Mindestzuwendung je Antrag bei Jungbestandspflege von 500 EUR (Bagatellgrenze)
- Antragstellung im Rahmen einer Stichtagsregelung (Termine siehe unten)
- bis zu 70 % bei Mischkulturen mit mindestens 30 % Laubbaumanteil
- bis zu 85 % bei Laubbaumkulturen mit maximal 20 % Nadelbaumanteil
- bis zu 50% der nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 600 EUR/ha (max. 480 EUR/ha bei Eigenleistung)
- Die "Buchen-Vitalitätsschwäche" ist als förderfähiges Schadereignis eingestuft.
- Die Wiederaufforstung von stabilen Laub- und Mischbeständen ist in geschädigter und absterbender Buche befristet bis zum 31.12.2022 zuwendungsfähig.
- bei Betrieben mit einer Forstbetriebsfläche bis 1.000 ha bis zu 70 %
- bei Betrieben mit einer Forstbetriebsfläche über 1.000 ha bis zu 42 %
Termine für die Abgabe von Förderanträgen bei der Bewilligungsstelle (Regionalstellen) für forstliche Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
bis zum 31. März des Jahres
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- Forstwirtschaftliche Infrastruktur
- Strukturdatenerfassung (für 2020 verlängert auf 30.06.) |
bis zum 30. April
des Jahres
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- Bodenschutzkalkung |
bis zum 30. Juni
des Jahres
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- Kulturbegründung und Nachbesserung (Herbstpflanzung) - Kulturpflege - Jungbestandspflege - Strukturdatenerfassung
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bis zum 30.September
des Jahres
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- Kulturbegründung und Nachbesserung: Für die Frühjahrspflanzungen wird die Frist bis zum 14.02.2020 verlängert. - Jungbestandspflege - Bodenschutzkalkung - Forstwirtschaftliche Infrastruktur |
Anleitung Standortinformationen (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF, 1,83 MB)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen i. d. F. der Änderung durch RdErl. d. ML v. 1.2.2023 (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF, 0,31 MB)
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