Küstenschutz (Code 126-B)
Fördergegenstand:
Neubau, Verstärkung und Erhöhung von Küstenschutzanlagen sowie Vorarbeiten. Gefördert werden z.B. Deiche, Schutzdünen und Sperrwerke, Uferschutzwerke, Sandvorspülungen, Vorlandarbeiten sowie Buhnen, Wellenbrecher und sonstige Einbauten in See.
Zuwendungsempfänger:
Länder Niedersachsen und Bremen, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Hauptdeichverbände).
Förderhöhe:
Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Vollfinanzierung.
Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.1.2.6.2, Seite 253
und auf der Seite "PROFIL" des MU mit den Fördergrundsätzen sowie unter "Hochwasser- und Küstenschutz" beim NLWKN.
Ansprechpartner:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Abteilung 2, Referat 22
Herr von Hammerstein-Gesmold
Tel. (0511) 120 – 3351
E-Mail: christoph.hammerstein@mu.niedersachsen.de
Sturmflut am "Roten Pfahl" bei Norddeich (Ostfriesland)
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