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Modellvorhaben „Kreislauf.Klima.Dorf“

Kreislaufwirtschaft in der Dorfentwicklung


I. Zweck des Modellvorhabens

Im Rahmen der Diskussionen um Klimaschutz, Ressourcenknappheit und einer zu hohen Müllproduktion sind die Überlegungen zu Reparatur, Recycling und Rückgewinnung von Rohstoffen ein Aufgabenfeld, welchem in der Praxis nach wie vor zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ländlichen Räumen kommt hierbei in zweierlei Hinsicht ein besonderes und bisher kaum beachtetes Potential zu. Denn in ihnen befindet sich einerseits eine hohe Bandbreite an Produktions- und Verarbeitungsstätten, deren Restprodukte und Stoffströme als Ausgangspunkt genutzt werden können. Andererseits stehen ländliche Räume nach wie vor auch großen Herausforderung gegenüber, wenn es um die Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität in Zeiten des demographischen Wandels und den vor Ort spürbaren Einschnitten der wirtschaftlichen Wettbewerbslogik geht. Ein kooperatives und ressourcensparendes Zusammenleben kann bei der Abmilderung der einen oder anderen Herausforderung ein vielversprechender Ansatz sein. Mit dem hier vorgestellten Modellprojekt sollen daher die folgenden Fragen behandelt, in Praxis erprobt und evaluiert werden: Wie kann die Kreislaufwirtschaft für die Belange einer Dorfregion Zukunft gestalten? Welche Möglichkeiten haben Dorfregionen, welche Potentiale besitzen sie und welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um ein ressourcenschonendes Zusammenleben aufzubauen?

II. Gegenstand

Zur Beantwortung jener Fragen sollen daher in zwei Dorfregionen Niedersachsens Kreislaufwirtschaften als modellhafter Ansatz erprobt werden. Gemeinden und Gemeindeverbände, welche sich dieser Thematik schon angenommen haben oder darin einen Schwerpunkt für sich sehen, sind daher aufgefordert, sich mit folgenden kreislaufwirtschaftlichen Themen zu bewerben:

- Strategien zur Abfallvermeidung,

- Strategien zur Wiederverwendung von Reststoffen,

- Strategien zum Recycling und Wiedereinfuhr in neuer Weise von Reststoffen,

- Strategien zur sachgerechten, umweltschonenden Entsorgung von Reststoffen.

Weiterführende Informationen zu den Inhalten und Anforderungen zzgl. einer detaillierten Übersicht mit möglichen, einzubindenden Wertstoffquellen und den jeweiligen Verwertungsoptionen ergeben sich aus der nebenstehenden Projektskizze.

III. Zuwendungsempfänger

Grundlage für die Aufnahme in das Bewerbungsverfahren ist ein fristgerechter Projektantrag für das Modellprojekt „Kreislauf.Klima.Dorf“ in Form eines Antrags zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.

Das Modellprojekt wird in zwei Dorfregionen durchgeführt. Dorfregionen sind die eine Förderkulisse bildenden Orte innerhalb eines Betrachtungsraums. Sie besteht in der Regel aus 3 bis 5 Dörfern größer je 350 und insgesamt nicht mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

IV. Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Förderung des Modellansatzes erfolgt auf Grundlage einer Untersuchung mit modellhaftem Charakter nach den Bestimmungen der Nummer 4.1.1.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE 2023).

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung für die Planungsphase orientieren sich an den Maßgaben zur Förderung der Erarbeitung von Dorfentwicklungsplänen (Nummer 3 ZILE 2023).

Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen für die Umsetzungsphase (Dorfmoderation) der Kreislaufstrategie im Rahmen des Dorfentwicklungsplans richten sich nach den Bestimmungen der Nummer 4.1.2.10 ZILE 2023.

V. Anweisungen zum Verfahren

Interessierte Dorfregionen können sich mit einem Konzept zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft bewerben, das in Form eines Plans in einen gesamten Dorfentwicklungsprozess eingebettet ist. Im Rahmen der beabsichtigten Kreislaufwirtschaft sind daher die etablierten Themen der Dorfentwicklung – Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Daseinsvorsorge, Innenentwicklung, Dorfmoderation - zu adressieren und sollen Bestandteil der Gesamtstrategie sein.

Eine Bewerbung nach den beschriebenen Maßgaben muss bis zum 01.10.2023 beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung erfolgen.

Die Dorfregionen reichen ihre Bewerbung um die Teilnahme zum Modellansatz zusammen mit den obligatorischen Unterlagen zum Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm zusammen ein. Damit inkludiert die Bewerbung um die Teilnahme an dem Modellansatz auch den Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsverfahren.

Die Prüfung des Antrags hinsichtlich einer etwaigen Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm obliegt den Ämtern für regionale Landesentwicklung.

Hinsichtlich des Modellansatzes wählt eine Auswahlkommission auf Ebene des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus den geprüften Anträgen zwei Dorfregionen aus, die den Mindestanforderungen zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm entsprechen und die eine Strategie zu Kreislaufwirtschaft in überzeugender und erfolgsversprechender Weise darlegen konnten.

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