Dioxine in Zuckerrübenschnitzel-Futtermittel: Aktueller Sachstand
Hannover. Am gestrigen Mittwoch wurde das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium durch die Behörden in Sachsen-Anhalt darüber informiert, dass im Rahmen von Eigenkontrolluntersuchungen eines in Sachsen- Anhalt ansässigen Zuckerproduzenten ein höherer Dioxingehalt (4,42 ng TEQ/kg) als bisher bekannt (1,65 ng TEQ/Kg) in einer Verladesammelprobe von Zuckerrübenschnitzelpellets festgestellt wurden.
Diese neue Erkenntnis führt zu einer Neuberechnung der Risikoeinschätzung für die nach Niedersachsen gelieferten Rübenschnitzelprodukte. Für die Risikoeinschätzung wird immer der höchste bekannte Belastungswert eingesetzt, der „worst case“.
Nach einer ersten Übersicht werden weitere Sperrungen von Futtermitteln in landwirtschaftlichen Betrieben erforderlich, die nicht mehr zur Fütterung verwendet werden dürfen.
Erfreulicherweise ändert sich die Risikobewertung für Lebensmittel aus den landwirtschaftlichen Betrieben nicht. Die Mischfuttermittel, die die Zuckerrübenschnitzel enthalten, werden nur als Minderanteil an der Gesamtfutterration der Tiere verwendet.
Deshalb besteht nach wie vor kein Risiko für die Lebensmittelsicherheit.
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.11.2011
Ansprechpartner/in:
Natascha Manski
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382