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Agrarminister Meyer: Tote Ferkel müssen in Niedersachsen routinemäßig untersucht werden

Niedersachsen duldet keine „barbarischen Methoden“ im Schweinestall - „Tierschutz muss Qualitätsmerkmal werden“


Hannover. Niedersachsen erweist sich ein weiteres Mal bundesweit als Vorreiter beim Tierschutz: „Als erstes Bundesland in Deutschland haben wir bereits im vergangenen Jahr auf unhaltbare Zustände in der Schweinehaltung reagiert und Ferkel verdächtiger Betriebe obduzieren lassen. Nun gehen wir per Erlass gegen barbarische Zustände beim Ferkeltöten vor“, machte Landwirtschaftsminister Christian Meyer heute (Dienstag) unmissverständlich klar. Bislang sei lediglich NRW diesem Vorgehen gefolgt. „Niedersachsen zieht damit die Konsequenzen aus den Vorwürfen systematischen und nicht tierschutzgerechten Totschlagens minderwüchsiger Ferkel“, sagte er.

Künftig müssten die zuständigen kommunalen Behörden stichprobenartig Kontrollen vornehmen. „Das heißt im Klartext: Tote Ferkel in den Kadaverbuchten müssen dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) für Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden. Das LAVES prüft dann, ob die Tiere tierschutzgerecht getötet worden sind, und ob überhaupt ein hinreichend vernünftiger Grund dafür vorlag.“ Das Ministerium hat die Landkreise zudem aufgefordert, über die Zahl und die Ergebnisse der eingeleiteten Kontrollen in Schweineställen Bericht zu erstatten.

Ferkel dürfen nicht deshalb getötet werden, nur weil sie etwa überzählig oder schwächlich sind, stellte der Minister nochmals klar. Erlaubt sei das Töten nur, wenn die Ferkel nicht überlebensfähig seien, „weil sie zum Beispiel Anomalien aufweisen oder so unheilbar krank und so lebensschwach sind, dass sie selbst trotz Handaufzucht nicht überleben könnten. Wir nehmen den Tierschutz ernst. Dieser muss zu einem Qualitätsmerkmal in unseren Schweineställen werden“, sagte Meyer. Der Erlass für Schweine haltende Betriebe in Niedersachsen macht klare Vorgaben, unter welchen Bedingungen das Töten von Ferkeln zulässig ist. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall eine tierschutzgerechte Betäubung.

Am Montagabend hatte die ARD in der Reportage „Deutschlands Ferkelfabriken“ mit teils drastischen Filmaufnahmen aus Tierställen dokumentiert, dass Ferkel auf den Boden oder an Mauerkanten geschlagen und auf diese Weise getötet werden. Die Bilder zeigten auch apathische oder tote Tiere auf der Erde, eingekotet oder vom Muttertier erdrückt. „All das verstößt eindeutig gegen Tierschutzvorgaben“, so Niedersachsens Landwirtschaftsminister. „Es ist ein vollkommen unhaltbarer Zustand, dass kleine Ferkel mit derart barbarischen Methoden getötet werden, wie das im Film gezeigt wird.“ Das werfe auch Fragen zur Züchtung und zu einer Fleischproduktion auf, „die allein am Faktor Masse orientiert ist: Möglichst viele Ferkel pro Sau darf nicht das Ziel sein, wenn eine Sau in der Regel nur 14 Zitzen hat – und dann 20 Ferkel ernähren muss“, sagte Meyer.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.07.2014

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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