Basis für modernes Jagdgesetz steht: Waidgerechtigkeit wird gestärkt
Überarbeitung des Jagdgesetzes: Ministerium veröffentlicht Eckpunkte-Papier
Hannover. Ein Eckpunktepapier mit den zentralen Vorschlägen für Änderungen im niedersächsischen Jagdgesetz hat jetzt das Landwirtschaftsministerium (ML) veröffentlicht. Das Dokument, das im Austausch mit den regierungstragenden Fraktionen erarbeitet wurde, bildet die Grundlage für den Gesetzesentwurf und das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren.
Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Ich freue mich, dass nach intensiven Gesprächen der Weg frei ist für eine Überarbeitung des niedersächsischen Jagdgesetzes. Mit den geplanten Änderungen setzen wir insbesondere auf mehr Tierschutz bei der Jagd, das heißt: Die Waidgerechtigkeit bei der Jagdausübung wird gestärkt. Auch ökologische, wildbiologische und ethische Kriterien sollen künftig stärker berücksichtigt werden. Das kann zu einer höheren Akzeptanz der Jagd in der Gesellschaft beitragen. Auch eine Verbesserung des Hochwasserschutzes wurde in den Vorschlägen des Ministeriums von Anfang an berücksichtigt. In den Dialogrunden sind wir auf nachvollziehbare Sachargumente der Jägerschaft eingegangen. Insofern haben wir die Demo-Kampagne mit zum Teil veralteten Diskussionsständen mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen.“
Das Wichtigste aus dem Eckpunktepapier auf einen Blick:
Jagdgatter
Die Zulassung von Jagdgattern soll – wie in Schleswig-Holstein – mit einer Übergangsfrist auslaufen.
Totschlagfallen
Unmittelbar tötende Fanggeräte werden mit Ausnahme in befriedeten Bezirken zum Fangen von Steinmardern nicht mehr zulässig sein. Stattdessen sollen Lebendfallen mit digitalen Meldern eingesetzt werden.
Verbot des Einsatzes von Hunden im Naturerdbau
Die Jagd auf Prädatoren ist in vielen Fällen aus Artenschutzgründen und zur Niederwildhege geboten. Da der Fuchs als Prädator allerdings mit sehr verschiedenen Jagdmethoden zur Strecke gebracht wird, soll die sowohl für den Hund als auch für das bejagte Tier besonders gefährliche Jagd im Naturerdbau untersagt werden. Zulässig soll weiterhin eine Jagd mit Hunden im Kunstbau und mit Lebendfallen im Eingang des Baus sein. Die Jagd im Naturerdbau ist in anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg bereits verboten, bzw. soll – wie aktuell z.B. in Rheinland-Pfalz – verboten werden.
Haustiere
Künftig wird es nur noch möglich sein, Hunde einzufangen, nicht mehr abzuschießen.
Der Abschuss von Katzen wird stärker eingeschränkt.
Nutria / Bisam
Kursierende Aussagen, es sei geplant gewesen, die Bejagung von Nutria einzuschränken, sind falsch. Vielmehr soll aus Hochwasserschutzgründen eine Ausweitung der zum Töten Berechtigten erfolgen. Das Eckpunktepapier sieht nun vor, dass Nutria als zu bejagende Art im Jagdgesetz bleibt und eine Duldungspflicht für weitere Bekämpfungsmaßnahmen eingeführt wird. Zusätzlich ist geplant, die Jägerschaft durch Verwaltungsvorschrift auch für die Bejagung des Bisams zu legitimieren.
Schliefenanlagen
Die Notwendigkeit des Einsatzes von lebenden Füchsen in Schliefenanlagen ist fachlich umstritten. Die Koalition vereinbart, bei einer Delegationsreise nach Dänemark die dortige Praxis mit dem Ersatz der lebenden Füchse durch Dummies („Ever Fox“) zu mit den Beteiligten erörtern. Insbesondere sollen die Erfahrungen der dortigen Jägerinnen und Jäger in die Abwägung einfließen, ob die Praxis in Niedersachsen in dieser Wahlperiode auch dahingehend gesetzlich weiterentwickelt werden soll, die Schliefenanlagen künftig auch nur noch ohne lebende Füchse zu betreiben.
Schwarzwildgatter
Die Ausbildung von Jagdhunden im Schwarzwildgatter soll weiterhin erlaubt sein. Die Ausbildung von Jagdhunden im Schwarzwildgatter ist aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums wichtig, um den Hundeeinsatz bei der dringend notwendigen Schwarzwildbejagung insbesondere für den Hund sicher zu gestalten.
Ausbildung an der „Müller“-Ente
Die Ausbildung und Prüfung an der so genannten Müller-Ente (eine mit einer Papiermanschette kurzzeitig flugunfähig gemachte Ente) mit maximal vier Enten soll wie von der Ministerin schon in den Gesprächen mit der Jägerschaft erläutert, erhalten. Allerdings wird ein Forschungsprojekt auf den Weg gebracht, um alternative Ausbildungsmöglichkeiten zu evaluieren. Die Ausbildung von Brauchbarkeitsprüfungen aus Bundesländern, die bereits ohne lebende Ente arbeiten, werden in Niedersachsen anerkannt.
Wie geht es jetzt weiter?
Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers wird derzeit ein Gesetzesentwurf erstellt, der im Zuge des üblichen Gesetzgebungsverfahrens innerhalb der beteiligten Ressorts der Landesregierung abgestimmt wird. Es schließt sich der erste Beschluss des Kabinetts mit der Freigabe zur Verbandsbeteiligung an. Als weitere Schritte folgen die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs nach der Verbändeanhörung sowie die Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im Landtag.
Hintergrund
Die regierungstragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislatur eine Überarbeitung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vereinbart. Der Koalitionsvertrag sieht in diesem Prozess einen Dialog mit der Jägerschaft vor. Im September ist das Ministerium daher in einen entsprechenden Austausch mit der Landesjägerschaft und dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Niedersachsen getreten, um sich zu möglichen Änderungen des Niedersächsischen Jagdgesetzes auszutauschen.
Hinweis:
Das Eckpunktepapier mit allen geplanten Änderungen finden Sie in der Infospalte rechts.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.01.2025
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382