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Bleihaltige Büchsenmunition ist künftig verboten

Jagd-Neuregelung tritt am 1. April in Kraft – Übergangszeit läuft aus


Hannover. Ein umfassendes Verbot der Verwendung von bleihaltiger Büchsenmunition tritt in Niedersachsen ab 1. April in Kraft. Darauf macht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) aufmerksam. Künftig ist die Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition und bleihaltiger Flintenlaufgeschosse bei der Jagd verboten. Das Ministerium erinnert Jägerinnen und Jäger daran, sich auf die neuen gesetzlichen Regelungen einzustellen und ihre Munition entsprechend umzustellen.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte betont: "Es ist wichtig, die Umweltbelastung durch Blei zu reduzieren und die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen. Blei ist gesundheitsschädlich – ein Eintrag in Wildbret als hochwertiges Lebensmittel soll daher verhindert werden. Den Jägerinnen und Jägern wurde mit einer Übergangsfrist von fast drei Jahren ausreichend Zeit zur Umstellung auf bleifreie Munition eingeräumt.“

Das Verbot wurde bereits im Mai 2022 bei der letzten Überarbeitung des Niedersächsischen Jagdgesetzes während der vorherigen Legislaturperiode beschlossen.

Moderne bleifreie Jagdmunition hat sich als effektiv und tierschutzgerecht erwiesen. So setzen beispielsweise die Niedersächsischen Landesforsten bereits seit 2014 ausschließlich bleifreie Büchsenmunition ein. Zahlreiche Bundesländer haben ähnliche Regelungen bereits eingeführt.

In diesem Zusammenhang weist das Landwirtschaftsministerium darauf hin, dass die so genannte REACH-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bereits seit Februar 2023 das Verschießen bleihaltiger Schrotmunition bei der Jagd in Feuchtgebieten sowie in einer 100 Meter großen Pufferzone um diese Gebiete herum verbietet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2025
zuletzt aktualisiert am:
20.03.2025

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