Artikel-Informationen
erstellt am:
13.09.2024
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Oberhof. Nach zwei Tagen konstruktiver Beratungen zu aktuellen agrarpolitischen Themen, haben die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder gemeinsam mit dem Bund im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) im thüringischen Oberhof richtungsweisende Beschlüsse gefasst. Im Mittelpunkt stand insbesondere der Abbau von unnötiger Bürokratie. Außerdem ging es um den Umgang und die Folgen der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte: „Gerade in der Landwirtschaftspolitik weicht die Haltung der Bundesländer über notwendige Maßnahmen oftmals stark voneinander ab. Meine Kollegin Susanna Karawanskij hat als aktuelle Vorsitzende der AMK in den vergangen zwei Tagen konstruktiv durch die Debatten geführt, so dass wir als demokratische Parteien unterschiedlichster Couleur gemeinsam zu guten Lösungen gekommen sind. Dafür gilt ihr und meinen Kolleginnen und Kollegen mein herzlicher Dank.“
Bürokratieabbau
Mehr Zeit für Landwirtinnen und Landwirte auf dem Feld und im Stall. Dank schlankerer Verwaltungsabläufe weniger Arbeit am Schreibtisch – so lässt sich das Ziel des verabschiedeten Beschlusses „Gemeinsam für eine schlankere Bürokratie“ zusammenfassen.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Gerade für junge Menschen steht oftmals die seit Jahren wachsende Bürokratie einer Entscheidung pro Hofübernahme entgegen. Landwirtinnen und Landwirte sollen den Staat als unterstützende, serviceorientierte Einheit erleben. Die AMK hat mit ihrem heutigen Beschluss deutlich machen können, dass bereits verschiedene Schritte für eine bürokratieärmere Landwirtschaft erreicht werden konnten bzw. derzeit bearbeitet werden. Dies wird zu einer schnellen und spürbaren Entlastung in der Landwirtschaft führen, eine hohe Reichweite und Entlastungswirkung entfalten. Der Bund ist jetzt gefordert, das Beschlossene zügig umzusetzen.“
Konkret angegangen werden unter anderem im Bereich des Düngerechts die Aufhebung der aktuellen Stoffstrombilanzverordnung sowie die Etablierung der Monitoringverordnung zur Ermöglichung einer verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung.
„Wir sehen, dass insbesondere die aktuelle Düngegesetznovelle für viel Unruhe in der Landwirtschaft sorgt. Wir wollen und müssen Erleichterungen von düngerechtlichen Auflagen für nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe ermöglichen. Daher bewerte ich die Beschlussfassung, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern mit der EU-Kommission Optionen für akzeptable rechtliche Regelungen erörtern soll, als sehr positiv. Niedersachsen wird sich in diesen Prozess proaktiv einbringen.“
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die AMK befasste sich auch mit dem aktuellen länderübergreifenden Ausbruchsgeschehen der ASP. Angesichts der damit verbundenen ökologischen und ökonomischen Folgen, sowie der notwendigen Präventions- und Bekämpfungsstrategien, betonte die AMK, dass weiter beträchtliche Ressourcen erforderlich seien. Die AMK bittet den Bund, angesichts der bundesweiten Bedeutung, ein finanzielles Engagement bei der Bekämpfung der ASP in Solidarität zu den Ländern zu prüfen und sich auf EU-Ebene für eine Ausweitung der bestehenden Kofinanzierungsprogramme für die Präventions- und die Bekämpfungsmaßnahmen einzusetzen.
Ministerin Miriam Staudte: „Darüber hinaus hätte ein ASP-Ausbruch für Niedersachsen massive Auswirkungen auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette.“ Für Tiere aus nicht betroffenen Betrieben, die aber in der entsprechenden Restriktionszonen liegen, stehen allerdings noch immer nicht genügend Schlacht-, Verarbeitungs- und Kühlkapazitäten für die zur Schlachtung anfallenden Schweine zur Verfügung. „Aufgrund des daraus folgenden Schlacht- und Verarbeitungsstaus können wieder massive haltungsbedingte Tierschutzprobleme entstehen. Gemeinsam haben wir beschlossen, dass Restriktionsauflagen angemessen reduziert werden müssten, um die Vermarktung der gesunden Tiere zu vereinfachen. Auch die Schlachtung von Schweinen in so genannten Interventionsschlachthöfen war als Ultima Ratio Thema,“ betont Staudte.
Die AMK sieht darüber hinaus bei den Folgen einer ASP besonders den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) in der Verantwortung. „Wir sehen, dass der LEH – obwohl das Fleisch der gesunden Tiere weiterverarbeitet und sicher verzehrt werden kann, große Bedenken hegt und das Fleisch nicht abnimmt. Das führt dazu, dass Tiere umsonst sterben und gutes Fleisch für die Tonne produziert wird. Daher haben wir den Bund heute aufgefordert, im Sinne des Tierschutzes und einer Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen für Tierhalterinnen und Tierhalter, auf den LEH zuzugehen, um gemeinsame Strategien zur Vermarktung zu entwickeln.“
Der heutige, auf Niedersachsens Initiative befasste Beschluss, untermauert diese notwendigen Anpassungen.
Weitere Informationen sowie die gefassten Beschlüsse gibt es online auf agrarministerkonferenz.de
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13.09.2024
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