Artikel-Informationen
erstellt am:
04.10.2023
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Hannover. Seit dem 30.09.2023 sind weite Teile Niedersachsens offiziell frei von der Viruserkrankung Bovine Virusdiarrhoe (BVD), die Rinder betrifft. Das hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2057 zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 anerkannt. Bei der Bovinen Virusdiarrhoe handelt es sich um eine weltweit vorkommende, in Deutschland anzeigepflichtige und nach dem EU-Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuche, die von einem Virus verursacht wird. Unerkannt kann sie zu massiven gesundheitlichen und wirtschaftlichen Problemen in rinderhaltenden Betrieben führen, auf den Menschen ist sie nicht übertragbar.
Gemeinsam mit Niedersachsen hat die EU Kommission auch den Großteil Schleswig-Holsteins, Nordrhein-Westfalens sowie zwei Landkreise in Bayern „seuchenfrei“ erklärt. Bis auf Berlin gelten nun alle Bundesländer als BVD-frei – in den direkt angrenzenden EU-Mitgliedstaaten haben derzeit Österreich und Dänemark den Status „BVD-frei“.
Nachdem im Februar 2022 für Niedersachsen ein BVD-Tilgungsprogramm von der EU genehmigt worden war, konnte nach weiterer erfolgreicher Tilgung der Seuche im April dieses Jahres der Antrag auf Seuchenfreiheit bei der EU eingereicht werden.
Voraussetzung für die Listung als BVD-freie Zone ist unter anderem, dass in den letzten 18 Monaten kein bestätigter Fall von BVD aufgetreten ist. In Niedersachsen erfüllen derzeit die Landkreise Cuxhaven, Göttingen, Northeim, Oldenburg und Stade diese Bedingungen noch nicht und bleiben zunächst Zonen mit Tilgungsprogramm. Sobald wie möglich wird auch für diese Landkreise ein Antrag auf Seuchenfreiheit bei der EU gestellt.
Mit der Listung als freie Zone gehen Handelsgarantien und -erleichterungen einher. So dürfen etwa Rinder aus dem Ausland nur aus ebenfalls gelisteten Ländern bzw. Zonen oder mit zusätzlichen Untersuchungen nach Niedersachsen verbracht werden. Rinder aus freien Betrieben, die in freien Zonen liegen, können ohne weitere Untersuchungen auf BVD gehandelt werden. Jedoch dürfen keine geimpften Tiere in freie Betriebe in freien Zonen eingestallt werden, da dann der Betrieb den Freiheitsstatus verliert. Bereits geimpfte Tiere dürfen weiterhin im Bestand bleiben, eine Verbringung ist nur noch in Betriebe in nicht-freien Zonen bzw. Zonen mit Tilgungsprogramm oder zur Schlachtung zulässig.
Die BVD wird seit 2011 mit Inkrafttreten der BVD-Verordnung bundesweit staatlich bekämpft. Durch die Gewinnung einer Ohrgewebsprobe im Zusammenhang mit der Kennzeichnung der Kälber innerhalb der ersten sieben Lebenstage wurde ein erfolgreiches System etabliert, welches es erlaubt, persistent infizierte (PI) Kälber frühzeitig zu identifizieren. So konnte das BVD-Virus in den letzten Jahren erfolgreich aus den Betrieben verdrängt werden, so dass nur noch vereinzelt BVD-Infektionen auftraten.
Hintergrund:
Eine akute Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe verläuft in der Regel subklinisch oder mit nur milden Krankheitssymptomen wie Diarrhoe, Fieber und Schleimhautveränderungen in der Maulhöhle. Bei tragenden Rindern jedoch wird das Virus über die Plazenta auf den Fötus übertragen. Aborte, Missbildungen oder die Geburt von persistent infizierten (PI) Kälbern können die Folge sein. Diese bilden keine spezifischen Antikörper und scheiden das Virus lebenslang in großer Menge aus. Oftmals bleibt die Infektion zunächst symptomlos – ein Teufelskreis, besonders dann, wenn tragende Färsen als „Trojaner“ mit bereits infizierten Föten zugekauft werden. Es kann jedoch auch die schwerwiegende Erkrankung Mucosal Disease (MD) entstehen, welche durch Fieber, Abmagerung und hochgradige, oft blutige Durchfälle gekennzeichnet ist. Diese Erkrankung endet innerhalb von zwei Wochen tödlich.
Eine frühzeitige Beprobung der Kälber ist daher weiterhin ein wichtiger Baustein für die langfristige Absicherung des Gesundheitsstatus.
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erstellt am:
04.10.2023
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Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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