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Fipronil in Eiern aus den Niederlanden

Nachweis in amtlichen Untersuchungen – Behördliche Ermittlungen dauern an


Bei amtlichen Untersuchungen von Eiern im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wurde die Substanz Fipronil über dem zulässigen Rückstandshöchstgehalt nachgewiesen.

Es handelt sich um Eier eines Bio-Legehennenbetriebes aus den Niederlanden, die in einer Packstelle im Landkreis Vechta beprobt wurden. Die festgestellten Gehalte liegen bei 0,014; 0,019 und 0,007 mg/kg Fipronil. Der zulässige Höchstgehalt nach der EU-Verordnung Nr. 396/2005 liegt bei 0,005mg/kg.

Auf Grund der nachgewiesenen Höchstgehaltsüberschreitung sind die Eier nicht verkehrsfähig und werden vom Markt genommen. Die zuständige Überwachungsbehörde kontrolliert die ordnungsgemäße Rückholung. Die niederländischen Behörden wurden unterrichtet.

Im Jahr 2017 wurde bekannt, dass das Insektizid Fipronil illegal in Legehennenbetrieben zur Parasitenbekämpfung angewendet worden war. Es kam in erheblichem Umfang zum Rückruf von Eiern und Eiprodukten. Auf Grund des damaligen Geschehens wurde Fipronil in den Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) aufgenommen. Im Zuge dieser Untersuchungen wurde nun die Belastung nachgewiesen.

Die Befunde passen zu aktuellen niederländischen Presseberichten, in denen von erhöhten Fipronilrückständen in Eiern seinerzeit gesperrter Betriebe berichtet wird.


Auf der Basis der Bewertung des Bundesamtes für Risikowertung (BfR) liegen die ermittelten Werte weit unterhalb eines Gehaltes, bei dem ein gesundheitliches Risiko besteht.


Die behördlichen Ermittlungen dauern an. Mit weiteren Ergebnissen ist nicht vor Anfang nächster Woche zu rechnen.

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.06.2018
zuletzt aktualisiert am:
18.06.2018

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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