Artikel-Informationen
erstellt am:
28.02.2025
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Hannover. Die Bewilligung für Zuwendungen zur Förderung der Fischerei und Aquakultur mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) wird neu aufgestellt: Ab dem 1. März 2025 wird die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die einzige Bewilligungsbehörde für die Förderungen in Niedersachsen sein. Ziele der Förderung aus dem EMFAF sind die Wettbewerbsfähigkeit und der Erhalt der betrieblichen Strukturen von kleinen und mittelständischen Unternehmen des Handels. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Vorhaben zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheit sowie um Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen. Auch die Be- und Verarbeitung für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse – etwa durch die Förderung von Vorhaben zur Diversifizierung sowie in die ökologische Nachhaltigkeit – werden unterstützt.
Fischereiministerin Miriam Staudte: „Durch die Umstrukturierung wird die Fischereiförderung übersichtlich gebündelt und noch effizienter gestaltet. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bringt eine lange Erfahrung in der Verwaltung von Fördermitteln mit. Diese Expertise wird dabei helfen, die Ziele des EMFAF – insbesondere die Transformation der Fischerei und Aquakultur auf ihrem Weg zu noch mehr Nachhaltigkeit – zu erreichen. Durch die straffe Bündelung der Zuständigkeiten an einem Ort machen wir den Förderweg einfacher und schneller. Damit bauen wir deutlich an Bürokratie ab. Davon profitieren auch die Antragstellerinnen und Antragsteller.“
Bislang waren in Niedersachsen drei Bewilligungsbehörden für die Bearbeitung von Förderanträgen im Rahmen des EMFAF zuständig, darunter das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven. Mit der neuen Regelung wird die LWK alleinige Bewilligungsbehörde.
Bis 2029 stehen Niedersachsen aus dem EMFAF noch Mittel in Höhe von 21,86 Millionen Euro der ursprünglichen 26,66 Millionen Euro zur Verfügung. Zuwendungsanträge können ab dem 1. März 2025 jederzeit bei der LWK eingereicht werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
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erstellt am:
28.02.2025
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Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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