Fördergelder für Agrarumweltmaßnahmen und Tierwohl
Neuer Förderzeitraum: Landwirte können bis 15. Mai Anträge stellen
HANNOVER. Umweltverträgliche Anbauverfahren und Maßnahmen für Tierwohl – für beides stellt das Land Niedersachsen Landwirten Fördermittel zur Verfügung. Landwirte können nun sowohl Anträge für die Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) als auch für die ELER-Tierwohlmaßnahmen bei Legehennen und Schweinen stellen. „Die Palette an Fördermaßnahmen zum Wohle von Natur und Umwelt ist in Niedersachsen breit gefächert. Diese Chance sollten Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter nutzen!“, so Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.
Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM)
Seit 2014 werden gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz verschiedene Förderungen unter dem Dach von NIB-AUM (Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen) angeboten. So erhält jeder Landwirt die Förderung aus einer Hand, unabhängig davon, von welchem der Häuser sie angeboten wird.
Ziel der Förderung sind die Einführung oder Beibehaltung besonders umwelt- und ressourcenschonender Anbauverfahren, eine gewässerschonenden Landbewirtschaftung sowie eine naturschutzgerechte Landbewirtschaftung. So fördert Niedersachsen unter anderem den Ökologischen Landbau, Blüh- und Schonstreifen auf Ackerflächen, die Bewirtschaftung von Dauergrünland und den Schutz Besonderer Biotope hinsichtlich Mahd und Beweidung. Anträge auf Teilnahme an den AUM 2018 müssen bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum mit dem 1.1.2019.
An den Agrarumweltmaßnahmen nehmen derzeit etwa 17.000 Betriebe teil, für das Jahr 2017 wird eine Fördersumme von rund 66 Millionen Euro gezahlt. Die Zahlung für 2017 erfolgt pünktlich zum 15. März 2018 und wird von der EU und vom Bund kofinanziert.
ELER-Tierwohlmaßnahmen
Seit 2015 bietet Niedersachsen eine Prämie für eine besonders tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren an. Mit der Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Nutztieren soll ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung des Tierschutzplans Niedersachsen gegeben werden. Gegenstand der Förderung ist die besonders tiergerechte Haltung von Legehennen und Schweinen. Als Indikatoren gelten hierfür intakte Ringelschwänze der Mast- und Zuchtschweine sowie ungekürzte Schnäbel der Legehennen.
Diese Förderungen wurden in enger Abstimmung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Im Bereich der Schweinehaltung mit der sogenannten „Ringelschwanzprämie“ sowie der „Ferkelprämie“ werden die Teilnehmer zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet. Wie bei allen ELER-Maßnahmen erfolgt darüber hinaus eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut des Bundes.
Das jetzt wieder eröffnete Antragsverfahren gilt für alle Maßnahmen der Richtlinie: Legehennen, Ferkel und Mastschweine sowie Sauenhaltung. Auch hier müssen die Anträge auf Teilnahme bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsstelle) eingereicht werden.
Für den aktuellen einjährigen Verpflichtungszeitraum (1.12.17 bis 30.11.18) wurden für die einzelnen ELER-Tierwohl-Maßnahmen circa 934.000 Legehennen, 216.000 Mastschweine, 3.740 Sauen und 183.000 Ferkel angemeldet. Insgesamt nehmen knapp 400 Betriebe an den Maßnahmen teil. Für das Antragsverfahren wird eine Summe von mindestens 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum ab 1.12. 2018.
Weitere Informationen finden Sie auch auf
www.aum.niedersachsen.de beziehungsweise unter
www.tierwohl.niedersachsen.de.