Freihandelsabkommen nicht zu Lasten des Verbraucherschutzes
Landwirtschaftsminister Meyer: Genmanipulierte Produkte und gechlortes Hähnchenfleisch gehören nicht auf den EU-Markt
Geplantes Freihandelsabkommen mit den USA: Niedersachsen macht sich auf AMK für Verbraucherschutz stark
HANNOVER. Die angestrebte Harmonisierung durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA darf nicht auf Kosten des Verbraucherschutzes umgesetzt werden. Das machte Christian Meyer jetzt mit Blick auf die Agrarministerkonferenz (AMK) vom 28. bis 30. August in Würzburg deutlich.
Konkret wird sich der Niedersächsische Landwirtschaftsminister dafür einsetzen, dass Importe von in der EU nicht zugelassenen Produkten weiterhin ausgeschlossen bleiben. Dazu sagt Minister Meyer: „Es kann nicht sein, dass mit dem Freihandelsabkommen genmanipulierte Lebensmittel, Fleisch von mit Wachstumshormonen behandelten und geklonten Tieren oder gechlortes Hähnchenfleisch auf den EU-Markt geschwemmt werden. Importe, die bisher in der EU nicht zugelassen waren, müssen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Der Schutz der Verbraucher muss wichtiger sein als wirtschaftliche Interessen.“ Auch der Export von Lebens- oder Futtermitteln aus der EU, die europäischen Standards nicht genügen, soll künftig nicht mehr zugelassen sein – zum Beispiel die Ausfuhr von mit Aflatoxin belastetem Futtermais. Mit einem von den rot-grünen Ländern unterstützten Antrag will der Minister in Zukunft vermeiden, dass belastete und in der EU nicht verkehrsfähige Produkte einfach in „andere Länder abgeschoben werden. Was hier nicht zugelassen ist, muten wir auch keinem anderen zu“, sagte Meyer.
Der Agrarminister warnte im Interesse der niedersächsischen Landwirtschaft vor einer Aufweichung europäischer Standards beim Verbraucherschutz. „Chlorhähnchen dürfen in Deutschland weiterhin nicht auf den Tisch“, verlangte Meyer. Hintergrund der niedersächsischen Initiative ist die Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP). Es sei wichtig, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften der Europäischen Union im Bereich der Lebensmittelstandards und Verbraucherrechte richte. „Die Formel für die Verhandlungen ist ganz einfach: Um das höchste Schutzniveau zu sichern, muss der jeweils beste Standard des Partnerlandes übernommen werden“, sagte Meyer. „Der Bund darf hier nicht einknicken und minderwertige Importe durch die Hintertür ermöglichen“, forderte der Minister. Das würde seiner Ansicht nach „die Qualitätslandwirtschaft in Niedersachsen massiv gefährden und den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa schaden“.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.08.2013
Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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30169 Hannover
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