Gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin konsequent kennzeichnen - Wahlfreiheit für Verbraucher*innen erhalten
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 19/3416
Statement Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte:
„Die Kennzeichnung von Gentechnik ist aus Verbrauchersicht immens wichtig, und das werden wir in den kommenden Monaten immer wieder hervorheben. Auch eine Verwässerung der Risikobewertung bei der Zulassung von Gentechnik sehe ich kritisch. Die Gentechnikfreiheit auf dem Europäischen Binnenmarkt ist schließlich auch ein Wettbewerbsvorteil für viele heimische Handelsketten. Außerdem gibt es berechtigte Befürchtungen bei Patenten, gerade die vielen kleinen und mittelständische Züchtungsunternehmen in Niedersachsen brauchen den freien Zugang zum Saatgut, sonst drohen höhere Kosten durch zusätzliche Gebühren und mehr Bürokratie – auch für unsere Landwirtinnen und Landwirte. “
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat am 5. Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln vorgestellt [COM(2023) 411 final]. Der Vorschlag ist Teil der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie und des Grünen Deals der Europäischen Kommission.
Es gibt neben Deutschland noch zahlreiche andere EU-Mitgliedstaaten, die den Vorschlag der Europäischen Kommission kritisch sehen. Eine Einigung im Rat ist derzeit noch nicht in Sicht. Das Trilogverfahren wurde noch nicht gestartet. Niedersachsen wird sich weiter beim Bund dafür einsetzen, dass die Verhandlungen des Dossiers sehr kritisch begleiten werden.
Die vollständige Rede finden Sie hier (Link zum Plenar-TV des Landtages Niedersachsen)
Gesetzgebungsverfahren auf EUR-Lex einsehbar:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/HIS/?uri=COM:2023:0411:FIN