Artikel-Informationen
erstellt am:
10.03.2017
Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137
HANNOVER. Die Landwirte sollen künftig mehr Geld für Tierschutz, Weidehaltung und umweltgerechte Produktionsweisen erhalten. Dafür soll in Deutschland ein höherer Anteil der flächenbezogenen Direktzahlungen als bisher umleitet werden in die sogenannte „Zweite Säule“ der EU-Förderung. Auf Initiative Niedersachsens und Schleswig-Holsteins hat der Bundesrat heute (Freitag) für eine entsprechende Gesetzesänderung gestimmt. Gleichzeitig hat die Länderkammer das neue Düngegesetz verabschiedet. Somit müssen zunächst die größeren Betriebe ab dem kommenden Jahr genau angeben, wo welche Gülle- und Nährstoffmengen verbleiben. Zudem können die Düngebehörden alle vorhanden Daten zur Überwachung nutzen.
Durch die Umschichtung von 6 statt bisher 4,5 Prozent der Direktzahlungen könnten jährlich in Deutschland 70 Millionen Euro pro Jahr mehr für Umwelt- und Tierschutzprogramme zur Verfügung stehen. In Niedersachsen könnten somit jährlich zusätzlich 12,5 Millionen Euro für die Grünlandförderung und mehr Umwelt- und Tierschutz durch Weidehaltung etwa von Kühen und Schafen direkt an Tierhalter fließen. „Es ist ein Erfolg Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, dass nun die Mittel in der ‚Zweiten Säule‘ aufgestockt werden sollen, auch wenn wir uns deutlich mehr gewünscht hätten“, sagte Agrarminister Christian Meyer, der gleichzeitig zum Vertreter der Länderinitiative gegenüber dem Bundestag ernannt wurde.
„Das Geld soll in Niedersachsen in die gesellschaftlich gewünschte Förderung von Tierwohl und Weidehaltung fließen. Die Tierhalter bekommen dann also einen höheren Anteil an der Milliardenförderung der EU.“ Das EU-Recht lässt eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent der Direktzahlungen zu. Diese Zahlungen sind bisher allein an die Fläche gebunden, pro Hektar gibt es im Durchschnitt rund 300 Euro. Der Bundestag muss jetzt über die höhere Umschichtung der Mittel abstimmen.
Erfreut zeigt sich der Minister auch, dass das Düngerecht nach vielen Jahren des Zögerns und Zauderns durch den Bund endlich Kontur annimmt: „Die Novelle des Düngegesetzes zum Schutz unseres Grundwassers ist seit mehreren Jahren überfällig. Bundesagrarminister Schmidt hat diese Umweltverschmutzung viel zu lange hingenommen. Erst die Klage der EU gegen Deutschland wegen der Verletzung der Nitratrichtlinie und der Druck aus den Ländern haben nun endlich ein Düngegesetz gebracht, das seinem Namen auch gerecht wird.“
Der Minister weiter: „Ich erwarte vom Bund, dass das novellierte Düngerecht nun zügig umgesetzt wird und in Brüssel schnellstmöglich abgeklärt wird, ob damit das mit Geldstrafen in Milliardenhöhe verbundene Vertragsverletzungsverfahren vom Tisch ist.“ Mit dem neuen Düngegesetz werde die Düngebehörde auch in Niedersachsen in die Lage versetzt, „den schwarzen Schafen auf die Spur zu kommen.“ Denn die Überwachungsbehörden könnten nun alle vorhandenen Daten zu Flächen und Tierzahlen der Betriebe abgleichen.
Allein in Niedersachsen sind mit dem neuen Düngerecht rechnerisch mehr als 90.000 Hektar – und damit deutlich mehr als die Fläche des Bodensees – überdüngt. Die Grundwasserkörper auf etwa 60 Prozent der Landesfläche sind aufgrund der Nitratbelastung in einem chemisch schlechten Zustand. „Bislang war die Gülleüberwachung eher eine Black Box, da den Düngebehörden die notwendigen Daten fehlten“, so Meyer. Jetzt müssten diese Daten, wie viele Tiere ein Betrieb hat und wo die Gülle bleibt, endlich erfasst und punktgenau gemeldet werden. „Billiges ‚Entsorgen‘ am Gesetz vorbei ist dann nicht mehr möglich“, sagte der Minister. Die verbindliche betriebsbezogene Stoffstrombilanz soll ab 2018 für Großbetriebe ab 2,5 sogenannten Großvieheinheiten pro Hektar gelten. Ab Januar 2023 müssen dann – bis auf eine Bagatellgrenze – alle Betriebe die neue und genauere Nährstoffbilanz jährlich vorlegen.
Auf Antrag Niedersachsens hat der Bundesrat am Freitag zusätzlich festgestellt, dass „der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen in Boden, Wasser und Luft eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit“ ist. Ein wesentlicher Teil der Stickstoffüberschüsse stamme dabei aus der Intensivlandwirtschaft. Minister Meyer sprach sich in der Bundesratssitzung dafür aus, nicht nur in viehdichten Regionen eine flächengebundene Tierhaltung und Reduzierung der absoluten Tierzahlen anzustreben. „Bis sich Verbesserungen im Grundwasser ergeben, werden viele Jahre vergehen“, so der Minister. Die jetzt beschlossene Novelle des Düngegesetzes ist zugleich Voraussetzung für eine Änderung der Düngeverordnung, die Ende März vom Bundesrat verabschiedet werden soll.
„Niedersachsen ist auf das neue Düngerecht gut vorbereitet“, sagte Minister Meyer. So hat das Landwirtschaftsministerium die düngerechtliche Überwachung bereits erheblich ausgeweitet. In der neuen eigenständigen Düngebehörde bei der Landwirtschaftskammer wurden für die Düngeüberwachung zum Jahresbeginn 16 weitere neue Stellen eingerichtet. Das Land stellt hierfür im Haushaltsjahr 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von 2,34 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus will Niedersachsen künftig die Gülletransporte zertifizieren lassen und die sogenannte Verbringungsverordnung um die Angabe der Nährstoffgehalte ergänzen. So können die Abnehmer von fremder Gülle künftig präziser und am Bedarf der Pflanzen orientiert düngen. Minister Meyer: „Mit dem von Niedersachsen maßgeblich geprägten Düngegesetz haben wir nun endlich die Grundlage für einen wirksamen Wasser- und Klimaschutz bei der landwirtschaftlichen Düngung geschaffen.“
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erstellt am:
10.03.2017
Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137