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Landwirtschaftsminister Meyer: „Kleine Schritte zur Verbesserung der Putenhaltung"

"Bundeseinheitlichen Eckwerte" ab sofort gültig - Bundesratsinitiative geplant


Hannover. Mit einem Erlass wurden jetzt die „Bundeseinheitlichen Eckwerte für die Putenhaltung“ in Niedersachsen eingeführt. Die Eckwerte, die grundsätzliche Anforderungen an die Putenhaltung festlegen, ersetzen die bisher gültige Vereinbarung aus dem Jahr 1999. Bislang fehlen konkrete Tierschutz-Vorgaben in der umstrittenen Massentierhaltung von Puten.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer: „Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass das Eckwertepapier aus niedersächsischer Sicht unzureichend ist. Das oberste Ziel bleibt deshalb, dass die tierschutzrechtlichen Anforderungen für Puten auf Bundesebene in die Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung aufgenommen werden. Der Erlass kann nur ein erster Schritt sein. Er bildet die Grundlage für die Übergangsphase bis zur Etablierung der dringend benötigten rechtsverbindlichen Vorschriften.“ Meyer betonte, dass sein Haus derzeit bereits intensiv an einer entsprechenden Bundesratsinitiative mit Nordrhein-Westfalen zur Novellierung der Tierschutz-Nutztierverordnung arbeite.

Nach den Bundeseinheitlichen Eckwerten sind ab sofort niedrigere Besatzdichten – 45 kg/m“ (statt 52 kg/m² ) bei Putenhennen bzw. 50 kg/m² (statt 58 kg/m²) bei Putenhähnen – als bisher erlaubt. „Dies ist nur ein kleiner, unzureichender Fortschritt für die Tiere, aber besser als nichts!“, sagt Meyer.

Höhere Besatzdichten sind nur möglich, wenn die Tierhalter mit ihrem Betrieb am so genannten Gesundheitskontrollprogramm teilnehmen. Im Rahmen des Gesundheitskontrollprogramms werden Tierschutzindikatoren wie Fußballenveränderungen oder Brustblasenentzündungen erfasst. Darüber hinaus werden mit zusätzlichem Beschäftigungsmaterial, zusätzlich zur Einstreu, und der Empfehlung der Strukturierung des Stalles kleine Fortschritte im Hinblick auf eine tiergerechtere Haltung erzielt.

Der Erlass stellt ferner klare Verantwortlichkeiten des Tierhalters fest und fordert die kommunalen Veterinärbehörden zu strengen Kontrollen auf. Sobald tierschutzwidrige Zustände festgestellt werden, soll die Reduzierung der Besatzdichte angeordnet werden.

Minister Meyer abschließend: „Dieser Erlass darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere Verbesserungen der Haltungsbedingungen erforderlich sind – und zwar zügig. Hier ist der Bund in der Pflicht. Insbesondere die Besatzdichte halte ich für eine tierschutzgerechte Haltung nach wie vor für zu hoch.“

Die Reduzierung der Besatzdichte, zum Beispiel über einen Stufenplan, oder auch in heißen Sommermonaten sowie eine verbindliche Strukturierung des Stalles sowie das Vorhalten eines Außenklimabereichs sollen im Zuge der im Tierschutzplan Niedersachsen eingerichteten Arbeitsgruppe weiter ausführlich diskutiert werden. „Auch am Ziel der Beendigung des Schnabelkürzens bei Puten spätestens im Jahr 2018 hält Niedersachsen – wie im Tierschutzplan vorgesehen – fest. Dies wird nur mit deutlichen Tierschutzverbesserungen in der Haltung gehen“, machte Agrarminister Meyer deutlich.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.10.2013

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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