Maul- und Klauenseuche: Niedersachsen untersagt Veranstaltungen mit Klauentieren
Ministerin Staudte: „Ausbruch hätte großes Tierleid und immense wirtschaftliche Schäden zur Folge. Präventiver Seuchenschutz das Gebot der Stunde“
Hannover. Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand von Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg leitet das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung des Virus ein. Niedersachsen ist aktuell nicht direkt durch die Sperrzonen in Brandenburg und Berlin betroffen. Allerdings gilt es, den Eintrag des Virus unbedingt zu verhindern.
Insbesondere durch Veranstaltungen mit Nutztieren, wie Auktionen mit Rindern, ist von einem deutlich erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in niedersächsische Klauentierbetriebe auszugehen.
Als zuständige Behörde für überregionale Veranstaltungen sieht das LAVES gemäß § 4 der Viehverkehrsverordnung daher folgende Maßnahmen vor:
1. Veranstaltungen mit Klauentieren werden unverzüglich bis einschließlich 17. Januar 2025 untersagt.
2. Veranstaltungen mit Pferden und Geflügel werden bis einschließlich 17. Januar 2025 wie folgt beschränkt:
- Teilnehmende Tiere dürfen nicht aus Beständen stammen, in denen zusätzlich auch Klauentiere gehalten werden.
- Teilnehmende Personen (Reiter und Begleitung/Aussteller und Begleitung) dürfen in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben.
- Transportfahrzeuge dürfen in den 48 Stunden vor der Veranstaltung nicht für den Transport von Klauentieren genutzt worden sein und müssen vor Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.
- Diese Verpflichtungen sind durch die Teilnehmer schriftlich zu erklären und müssen durch den Veranstalter gesammelt und bis weitere Anweisung erfolgt, verwahrt werden.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Der erste Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland seit 1988 ist mehr als besorgniserregend. Es gilt, die Einschleppung nach Niedersachsen mit unserer hohen Anzahl gehaltener Tiere unbedingt zu verhindern. Würde sich das Virus auf Niedersachsen ausbreiten, müssten wir mit hohen Verlustzahlen rechnen. Das wäre nicht nur mit einem großen Leid für die Tiere verbunden, sondern hätte auch für die Tierhalterinnen und Tierhalter immense wirtschaftliche Folgen. Daher ist präventiver Seuchenschutz das Gebot der Stunde.“
Da Deutschland seinen Status „MKS-frei“ in Europa verloren hat, werden sich daraus folgende Handelsbeschränkungen auch auf Niedersachsen auswirken. Bereits jetzt haben Länder wie Südkorea den Import von Schweinefleischprodukten verboten, und der niederländische Bauernverband hat die Empfehlung herausgegeben, dass zunächst möglichst keine Kälber aus Deutschland bezogen werden sollten.
Da die Symptome der Blauzungenkrankheit denen der Maul- und Klauenseuche ähneln, war Niedersachsen bereits vorausschauend aktiv, so Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES: „Seit Sommer 2024 haben wir in unseren Lebensmittel- und Veterinärinstituten in Oldenburg und Hannover im Rahmen der Diagnostik zur Blauzungenkrankheit insgesamt rund 9.000 Proben parallel auf Maul- und Klauenseuche mit negativem Ergebnis untersucht. Außerdem ist es uns im Krisenfall möglich, bis zu 5.000 Proben täglich auf MKS zu testen.“
Darüber hinaus hat Ministerin Staudte vorsorglich die Task-Force Veterinärwesen aktiviert und in ihrem Ministerium (ML) das Tierseuchenkrisenzentrum in Bereitschaft versetzt.
Bereits am Freitag hatte das ML betroffene Tierhalterinnen und -halter ebenso wie die Kommunen, relevante Berufs- und Interessensgruppen sowie praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte über den Seuchenausbruch informiert, zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen und zur strengen Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert. Weiterhin hatte das Ministerium die Jägerschaft gebeten, auf die Teilnahmen an Jagden in Brandenburg zu verzichten, da auch eine Infektion von Wildtieren nicht ausgeschlossen werden kann.
Hintergrund:
Es handelt es sich bei der Maul- und Klauenseuche (MKS) um eine hochansteckende Viruserkrankung der Paarhufer und Schwielensohler. Als empfänglich gelten unter anderem Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer, Giraffen, Kamele und Flusspferde sowie die nicht zu den Paarhufern zählenden Elefanten. Die typischen Wirte für MKS-Viren in Deutschland sind Hauswiederkäuer und -schweine, aber auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Für den Menschen als Verbraucher von pasteurisierter Milch, daraus hergestellten Milchprodukten oder von Fleisch bestünde aber auch im Falle einer Einschleppung der MKS nach Deutschland keine Gefahr. (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/maul-und-klauenseuche/)
Die letzten Fälle von MKS traten in Deutschland 1988 auf.
Weitere Informationen gibt es unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/schwein/maul_und_klauenseuche/