Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Ministerin Otte-Kinast: „Jetzt noch wachsamer sein!“

Fall von Afrikanischer Schweinepest in Brandenburg bestätigt – „Höchste Alarmbereitschaft“


Hannover. Anlässlich eines nachgewiesenen Falles von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Brandenburg sind die zuständigen Behörden in Niedersachsen alarmiert. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Das ist eine schlechte Nachricht für unsere Schweine haltenden Betriebe. Wir sind in höchster Alarmbereitschaft und müssen nun noch wachsamer sein, um zu verhindern, dass sich die Afrikanische Schweinepest nach Niedersachsen ausbreitet.“ Gleichzeitig macht die Ministerin deutlich: „Niedersachsen ist auf den Ernstfall gut vorbereitet!“

Niedersachsen hat diverse Maßnahmen umgesetzt, um eine Einschleppung der ASP zu verhindern und im Fall eines Ausbruchs bestmöglich vorbereitet zu sein. Dazu gehört die Sensibilisierung von Schweinehaltern, Jägern, Viehhändlern und Transportunternehmen, unter anderem mit Merkblättern und Infoveranstaltungen. Auch regionale und landesweite Übungen werden regelmäßig durchgeführt, um die Abläufe bei einem Seuchenfall einzuüben und zu verbessern. Eine Arbeitsgruppe entwickelt die landesweite Bekämpfungs- und Prophylaxe-Strategie kontinuierlich weiter. Im Rahmen der Prävention hat außerdem die Reduktion der Schwarzwildbestände eine hohe Bedeutung, um die Infektionskette zu unterbrechen. Im abgelaufenen Jagdjahr 2019/2020 wurden in Niedersachsen deshalb erstmalig mehr als 70.000 Wildschweine erlegt. Die jagdrechtlichen Bestimmungen wurden für eine wirkungsvolle Prävention und eine effektive Seuchenbekämpfung angepasst Außerdem werden im Rahmen des niedersächsischen Wildschweinmonitorings erlegte Wildschweine und gefundenes Fallwild auf ASP untersucht. Die Veterinärbehörden wurden hierzu mit Probenmaterial ausgestattet, das an die Jäger weitergegeben wird. Die Jäger erhalten für ihre Mithilfe – bei der Prävention sowie im Ausbruchsfall – eine Aufwandsentschädigung für das Auffinden von toten Wildschweinen sowie für die vermehrte Bejagung des Schwarzwildes.

Die wirtschaftlichen Konsequenzen für die rund 5.300 Schweine haltenden Betriebe in Niedersachsen, in deren Ställen etwa 8,3 Millionen Tiere stehen, lassen sich zum derzeitigen Zeitpunkt schwer abschätzen. Es besteht allerdings die berechtigte Sorge, dass bestimmte Drittländer außerhalb der EU aufgrund der erstmaligen Feststellung von ASP Handelsbeschränkungen für Schweinefleisch aus Deutschland verhängen.

In diesem Zusammenhang macht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) darauf aufmerksam, dass die größte Gefahr für Wild- und Hausschweine vom Menschen selbst ausgeht. Deshalb ist es wichtig, keine fleischhaltigen Lebensmittel aus dem Ausland mitzubringen und Speisereste unbedingt nur in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen. Schweine haltende Betriebe müssen die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten.

Das ML weist zudem noch einmal darauf hin, dass für Transporteure Infoblätter in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen. Diese können unter folgendem Link heruntergeladen und gerne weiterverteilt werden:

https://www.ml.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/afrikanische-schweinepest-aktiv-verhindern-165011.html

Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist nicht auf Menschen übertragbar und daher für den Menschen ungefährlich.


Artikel-Informationen

erstellt am:
10.09.2020

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln