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Ministerin Staudte: „Bessere Perspektiven für Existenzgründungen schaffen“

Frühjahrs-AMK in Baden-Baden – Keine Einigung zum Düngerecht erzielt


Baden-Baden. Bessere Perspektiven für Existenzgründungen, der Umgang mit neuen genomischen Techniken (NGT) sowie das Düngegesetz des Bundes – das waren drei der agrarpolitischen Themen auf der Tagesordnung der Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden. Am heutigen Freitag haben die Ressortchefinnen und Ressortchefs ihre Beschlüsse gefasst. Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen im Bund fand die Frühjahrs-AMK unter besonderen Vorzeichen statt: Die Beschlüsse sind de facto eine Aufforderung an die nächste Bundesregierung, hier jeweils tätig zu werden.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Es ist bedauerlich, dass es beim Düngerecht zu keiner Einigung gekommen ist. Es ist doch schon jetzt davon auszugehen, dass eine neue Bundesregierung das Gesetz – so wie von Niedersachsen gefordert – nur verursachergerecht ausgestalten kann, wenn eine betriebsbezogene Betrachtung umgesetzt wird. Die Leidtragenden dieser Hängepartie sind unsere Landwirtinnen und Landwirte. Positiv sei, dass sich die AMK auf Antrag Niedersachsens für bessere Perspektiven für Existenzgründungen von Junglandwirtinnen und -landwirten einsetzt. Ministerin Staudte: „Das Höfesterben durch fehlende Hofnachfolge in der Landwirtschaft stellt ein zunehmendes Problem dar. Daher ist es wichtig, dass der Bund die Rahmenbedingungen verbessert und eine Existenzgründungsförderung erleichtert wird.“

Einig waren die Ressortchefinnen und -chefs sich darin, dass der Bund ein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote einrichten soll. Diese Verbote greifen bei schwerwiegenden Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen. Derzeit ist es so, dass die Information zwar bei der jeweiligen Kommune vorliegt, diese etwa bei Umzug der Tierhalterinnen und Tierhalter in anderen Landkreisen nicht verfügbar ist. Ein gemeinsames Register würde dieses Problem lösen und einen bundesweiten Vollzug erleichtern. Ministerin Miriam Staudte: „Ein bundesweites Register wäre ein wichtiges Instrument, um den Tierschutz bei Tierhaltungs- und Betreuungsverboten konsequent und zügig durchzusetzen. Dabei ist wichtig, dass die Umsetzung möglichst effizient und mit geringem Verwaltungsaufwand realisiert werden muss.“

Mit der Flächenverfügbarkeit für die Landwirtschaft befasst sich ein weiterer gemeinsamer Beschluss der AMK. Klar ist, dass der Ausbau der erneuerbaren Energie ein zentrales Ziel ist. Gleichzeitig betonen die Ressortchefinnen und -chefs, dass der vom Bund beschlossene Ausbau der PV-Leistung nicht auf Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit stattfinden soll. Ministerin Staudte: „Die klare Botschaft lautet: Zunächst sollen weniger ertragreiche Böden verwendet werden. Wir wollen die guten Böden schützen.“

Einigkeit bestand außerdem darin, dem Vorschlag des Europäischen Parlaments zu folgen und sich für ein vollständiges Verbot von Patenten auf jegliche Neue-Genomische-Techniken (NGT)-Pflanzen einzusetzen. Ministerin Staudte: „Wir hätten uns hier noch einen deutlich weitreichenderen Beschluss gewünscht. Dennoch ist es gut, dass es trotz vieler Differenzen gelungen ist, einen gemeinsamen Beschluss zu verabschieden. Unsere Position bleibt ganz klar: Die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Landwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft müssen im Hinblick auf die Wahlfreiheit erhalten bleiben. Daher appellieren wir an die künftige Bundesregierung, sich bei den anstehenden Trilogverhandlungen auf EU-Ebene unbedingt für eine Kennzeichnungspflicht einzusetzen.“


Weitere Informationen sowie die gefassten Beschlüsse gibt es online auf www.agrarministerkonferenz.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2025

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