Artikel-Informationen
erstellt am:
19.12.2024
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Hannover. In diesem Jahr wurden bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) rund 6.100 Anträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) inklusive Ökolandbau für zirka 185.000 Hektar gestellt mit einer Fördersumme von insgesamt etwa 60 Millionen Euro. An dem Antragsverfahren beteiligten sich etwa 4.200 Betriebe. Für alle Anträge der AUKM und für den Ökolandbau wird eine Bewilligung erfolgen können. Die Fördersumme für 2024 teilt sich auf 42 Millionen Euro für AUKM und 18 Millionen Euro für den Ökolandbau. Insgesamt stehen den landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen in der aktuellen EU-Agrar-Förderperiode 2023 bis 2027 knapp 300 Millionen Euro für AUKM und rund 220 Millionen Euro für Ökobetriebe zur Verfügung.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Auch diese AUKM-Antragsphase ist ein Erfolg für unseren niedersächsischen Umwelt- und Klimaschutz. Es ist erfreulich, dass die Förderungen so gut angenommen werden und viele Betriebe einen Beitrag zur Biodiversität, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zum Klimaschutz leisten möchten.“
Viele der Antragstellenden haben sich für einen Antrag von AUKM auf Grünland entschieden und gehen somit einen Schritt zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung (rund 61.000 Hektar). Auf Ackerland wurden die AUKM „Extensiver Getreideanbau“ (rund 2.500 Hektar) und die „naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolan und Rotmilan“ (rund 5.200 Hektar) gut angenommen. Obwohl die Maßnahme „Mehrjährige Blühstreifen“ in Bezug auf die maximal zu beantragende Fläche aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel auf drei Hektar beschränkt werden musste, haben sich rund 500 Betriebe entschlossen, hier einen Beitrag für die Biodiversität zu leisten.
Hintergrund:
In diesem Jahr konnten zum dritten Mal in der KLARA-Förderperiode Anträge auf Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gestellt werden. Bei vielen AUKM waren in Niedersachsen lediglich Erstanträge zur Antragstellung zugelassen, um so möglichst vielen Landwirtinnen und Landwirten einen Übergang von der aktuellen Förderperiode des Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum (PFEIL), die Ende Dezember endet, in die neue Förderperiode der KLARA-Förderregion zu ermöglichen. Mit KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) wurde ein neues Förderkonzept für die derzeit laufende Förderperiode entwickelt, das die aktuellen Vorgaben der Europäischen Kommission berücksichtigt. Bei einigen Maßnahmen wurde eine Begrenzung der maximal zu beantragenden Hektarfläche vorgenommen. Der Verpflichtungszeitraum für die AUKM beträgt in 2024 vier statt fünf Jahre. Der Ökolandbau ist ausgenommen, hier sind es weiterhin fünf Jahre.
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19.12.2024
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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