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Ministerin Staudte: „Solide Grundlage für künftige Zusammenarbeit mit der LWK“

Landtag stimmt Änderung des Kammergesetzes zu – Finanzierung wird neu ausgerichtet und die Aufsicht gestärkt


Hannover. Die Finanzierung der Landwirtschaftskammer (LWK) und die Aufsicht bei Landesaufgaben werden neu ausgerichtet. Der Niedersächsische Landtag hat am heutigen Dienstag grünes Licht für die Änderung des Kammergesetzes gegeben.

Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Mit der nun beschlossenen gesetzlichen Regelung stärken wir die Aufsicht der LWK dort, wo Aufgaben für das Land wahrgenommen werden. Damit schaffen wir eine solide Grundlage für unsere künftige Zusammenarbeit mit der LWK, die nicht nur eine starke Interessensvertretung für Landwirtinnen und Landwirte ist, sondern auch eine verlässliche und wichtige Partnerin für das Land. Wichtig ist mir auch, dass für Teilzeitbeschäftigte nun eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kammerversammlung und in ihren Ausschüssen leichter möglich ist. Da Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben oftmals in Teilzeit tätig sind, waren sie in der Realität leider oft von einem solchen Amt ausgeschlossen. Jetzt bietet sich die Chance, dass sich künftig noch mehr Frauen in diesen Gremien engagieren.“

Herzstück des Gesetzesentwurfs ist die Neuausrichtung der Finanzierung: Die bisherige Bemessungsgrundlage für den Kammerbeitrag, den die landwirtschaftlichen Betriebe an die LWK zu entrichten haben, ist mit der Reform der Grundsteuer entfallen. Zukünftig soll statt des Einheitswertes der so genannte Grundsteuermessbetrag entscheidend sein. Zudem sollen die entsprechenden Bescheide zukünftig nicht mehr von der Finanzverwaltung, sondern von der LWK selbst erstellt werden. Ebenso wird die Aufsicht über die Landwirtschaftskammer in den Bereichen gestärkt, in denen Aufgaben für das Land wahrgenommen und auch von diesem finanziert werden. Diese Bereiche umfassen beispielsweise die Düngebehörde oder das Pflanzenschutzamt. Die LWK hatte den Weg für die Umsetzung des neuen Kammergesetzes bereits auf der jüngsten Kammerversammlung im November frei gemacht und entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die Landwirtschaftskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Niedersachsen mit Sitz in Oldenburg. Die Aufgaben sind im Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) geregelt. Das geänderte Kammergesetz tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2024

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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