Artikel-Informationen
erstellt am:
05.08.2022
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Hannover. Für weitere rund 1.900 Mastschweine sind Genehmigungen zur Schlachtung in Geldern (Nordrhein-Westfalen) erteilt worden. Die Tiere stammen aus der Sperrzone, die nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem in Emsbüren (Landkreis Emsland) gelegenen Betrieb eingerichtet wurde. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) mitteilte, gibt es positive Signale, dass in der kommenden Woche weitere Schlachtunternehmen folgen werden.
Agrarministerin Barbara Otte-Kinast: „Angesichts der großen Tierzahl in der betroffenen Region können wir mit der Entwicklung nicht zufrieden sein. Es ist unbedingt notwendig, dass die gesamte Wertschöpfungskette jetzt Teil der Lösung ist und es nun zügig weitergeht.“ Von Beginn an war das ML mit der Branche und allen zuständigen Behörden ständig im Austausch. Oberstes Ziel ist es, die Situation so schnell wie möglich zu lösen und Konzepte zum Verbringen von Schweinen zur Schlachtung mit Land- und Fleischwirtschaft sowie den Behörden auch in anderen Ländern eng abzustimmen. Es gab in diesem Sinne auf Initiative von Ministerin Barbara Otte-Kinast mehrere Konferenzen unter anderem mit dem Berufsstand, Verbänden der Fleischwirtschaft sowie der Fleischwarenindustrie, Schlachtern, Verarbeitern und dem Handel. „Dadurch ist es uns überhaupt gelungen, die jetzige Lösung anzubieten und weitere Optionen zu realisieren“, so Ministern Otte-Kinast. Das ML unterstützt die Unternehmen und die Behörden auch durch Auslegungshilfen und Merkblätter, um Fragen zu klären und rechtliche Unsicherheiten auszuräumen. In diesem Zusammenhang macht das ML auf den erweiterten Erlass aufmerksam, der konkretisiert, dass das Verbringen von Schweinen aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim mit behördlicher Genehmigung möglich ist; dort gibt es freie Mastplätze. Für die Schlachtung, Zerlegung und die Verarbeitung gelten tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. Das Fleisch kann nach einer risikomindernden Behandlung (zum Beispiel Erhitzen) verarbeitet werden und anschließend wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden.
In Niedersachsen arbeiten die kommunalen Veterinärbehörden (Veterinärämter auf Kreisebene), das Krisen-Koordinierungszentrum des LAVES und das Landwirtschaftsministerium bei der Bekämpfung der ASP eng zusammen. Gespräche hinsichtlich einer Verkürzung der Frist von drei Monaten führt das Landwirtschaftsministerium. Ministerin Otte-Kinast hat sich persönlich bei Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir für eine Verkürzung der mit Verboten und Einschränkungen verbundenen Drei-Monats-Frist in Niedersachsen eingesetzt. Die Entscheidung, ob die Zeit der Sperre tatsächlich verkürzt wird, liegt bei der Europäischen Kommission.
Siehe auch aktuelle FAQs zur ASP: Aktuelle Fragen und Antworten zur ASP | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (niedersachsen.de)Artikel-Informationen
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05.08.2022
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Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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