Niedersachsen künftig mit einer Spitzenposition bei der Förderung des ökologischen Landbaus
Landwirtschaftsminister Meyer eröffnet Antragsverfahren für Agrar-Umweltmaßnahmen
HANNOVER. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer kündigt die Antragstellung für das Niedersächsische und Bremer Agrar- Umweltprogramm 2013 (NAU/BAU-2013) an. Landwirte können Anträge vom 15. März bis 15. Mai bei der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen. In diesem Zusammenhang sollen die Öko-Beihilfen deutlich erhöht werden.
Wie bisher haben alle Landwirte die Möglichkeit, sich für folgende Agrarumweltmaßnahmen zu entscheiden:
A5 Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen
A6 Anlage von mehrjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen
B1 extensive Grünlandnutzung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung
B2 extensive Grünlandnutzung nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung
B3 Wiesenvogelschutz auf Grünland
C Ökologischer Landbau
Geändert haben sich die Beihilfehöhen für den Ökolandbau, die deutlich angehoben wurden:
Mit 320 (vorher 262) Euro/Hektar Acker- und Grünland für die ersten zwei Jahre der Umstellung und mit 200 Euro/ha (vorher 137) ab dem 3. Jahr der Umstellung belegt Niedersachsen damit nun einen vordersten Platz im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Niedersachsen stellt damit jährlich ab sofort zirka 12,1 Millionen Euro statt bisher elf Millionen Euro für den Ökolandbau zur Verfügung. Damit ist genügend finanzieller Spielraum für neue umstellungswillige Landwirte geschaffen worden.
Dazu erklärt Landwirtschaftsminister Christian Meyer:
„Hinsichtlich der Beihilfehöhen rückt Niedersachsen so vom Schlusslicht an eine Spitzenposition vor. Diese besonders umweltverträgliche Wirtschaftsweise soll einen neuen Stellenwert bekommen. Wir wollen damit auch der stetig steigenden Nachfrage nach ökologischen Produkten aus Niedersachsen stärker nachkommen.“
Ziel sei es, möglichst schnell eine Trendwende einzuleiten und die rückläufige Entwicklung in Niedersachsen umzukehren.
Weil für diese Beihilfeerhöhung eine Genehmigung durch die europäische Kommission erforderlich ist, kann sie nur vorbehaltlich dieser Kommissions-Genehmigung gewährt werden. Im Landwirtschaftsministerium ist man aber zuversichtlich, dass die Kommission diesem Schritt folgen kann.
Wie in den Vorjahren läuft die Förderung für alle Agrarumweltmaßnahmen über fünf Jahre. Außerdem besteht die Möglichkeit, die bestehenden Verpflichtungen zu erhöhen.
Im selben Antragsverfahren werden auch die Maßnahmen des Umweltministeriums zur Grundwasserschonenden Bewirtschaftung angeboten (W2-W4). Eine Förderung dieser Maßnahmen ist nur für Betriebe möglich, die 25% ihrer Flächen oder 10 Hektar in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bewirtschaften. Auslaufende Verpflichtungen der Maßnahme W1 (Ökolandbau+ in Wasserschutzgebieten) können in einem separaten Verfahren verlängert werden.
Um das Antragsverfahren möglichst übersichtlich zu gestalten, gibt es wie im Vorjahr für alle Maßnahmen einen gemeinsamen Antrag. Dieser Antrag kann ab sofort bis zum 15. Mai bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Die Bewilligungsstellen können auch genaue Auskünfte z.B. über Prämienhöhen, Bewirtschaftungsauflagen oder Gebietskulissen geben. Die notwendigen Antragsunterlagen liegen dort bereit und sind auch auf der ANDI CD 2013 enthalten.
Die Antragsformulare und weitere Informationen sind hier abrufbar.
Die Übersicht enthält die Fördersätze aller Bundesländer
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.03.2013
Ansprechpartner/in:
Natascha Manski
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382