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erstellt am:
12.12.2024
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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30169 Hannover
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Es gilt das gesprochene Wort
„Als ich den Haushalt des Landwirtschaftsministeriums übernommen habe, gab es jede Menge Baustellen. Immer wieder musste das Schulobstprogramm aufgestockt werden, die Gegenfinanzierung der GAK-Mittel des Bundes war unzureichend. Die Finanzierung der Verbraucherzentrale war unsicher, für Zukunftsausgaben – etwa beim Thema Moor – gab es gerade einmal eine Stelle, also völlig unterbesetzt. Das sind nur einige Beispiele.
All diese genannten Baustellen habe ich gemeinsam mit meinem Haus abräumt. Hierfür mein herzlicher Dank insbesondere an Frau Heepe-Horstmann, unsere Beauftragte für den Haushalt, und ihr Team für ihre fachlich versiertes, und zuverlässiges Engagement, das immer wieder kreative Lösungsvorschläge erarbeitet.
Aber selbstverständlich kann ich nicht mit nur zwei Haushalten, die ich bisher verantworte, alle Probleme lösen, die sich in den letzten Jahren – Stichwort Veterinärämter – aufgebaut haben, denn der ML-Haushalt ist im Verhältnis naturgemäß ein kleiner Haushalt, mit wenig eigenen Spielräumen.
Der Haushalt des ML für 2025 sieht Ausgaben in Höhe von 556 Millionen Euro vor. Ein Aufwuchs gegenüber 2024 um 47 Millionen Euro. Das ist eine sehr gute Nachricht.
Wir alle wissen: Die Landwirtschaft ist vom aktuellen Krisengeschehen besonders betroffen. In einer Zeit, in der sich globale Herausforderungen verschärfen, stehen wir vor der entscheidenden Frage: Wie gestalten wir die Landwirtschaft von morgen? Wir brauchen eine ökologisch verantwortliche, ökonomisch leistungsfähige und flächengebundene Landwirtschaft. Landwirtinnen und Landwirte werden die großen Herausforderungen nur bei verlässlichen ökonomischen Perspektiven angehen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, sie bei der notwendigen Transformation zu unterstützen und das tun wir. Wir gestalten die Transformation planvoll und ohne plötzliche Strukturbrüche. Wir informieren, beraten und fördern. Wir zeigen Wege auf, damit die Betriebe den Wandel Schritt für Schritt bewältigen können und sich langfristig resilienter aufstellen können. Auf unser Förderprogramm der DAT-Richtlinie für Diversifizierung werde ich noch eingehen.
Extremwetterereignisse werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Wenn Ernten vernichtet und große Ackerflächen für einen längeren Zeitraum nicht bewirtschaftet werden können, kann das die bäuerlichen Betriebe an den Rand ihrer Existenz bringen.
Wir alle haben die riesigen überfluteten Flächen beim sogenannten Weihnachtshochwasser noch vor Augen. Die Landwirtschaftskammer arbeitet gewissenhaft daran, die Hilfeleistungen für besonders betroffene Betriebe zielgerichtet und gerecht zu bewilligen. Doch wie weit werden in Zukunft Bund und Länder bei den immer häufigeren Extremwettern und engen Haushalten helfen können?
Der Klimawandel ist der größte Unsicherheitsfaktor für die Landwirtschaft. Für die Zukunft brauchen die Betriebe eine widerstandsfähigere Basis. Genau dafür haben wir etwas bundesweit bisher Einmaliges auf den Weg gebracht: Das Förderprogramm „Mehrgefahrenversicherung“ in Verbindung mit Präventionsansätzen. Ziel dieser Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge bei Extremwetterereignissen wie Starkregen oder Dürre. Betriebe erhalten einen Zuschuss zu Versicherungsprämien, und zwar vorrangig dann, wenn sie selbst ihren Betrieb klimafester aufstellen. Das kann zum Beispiel der Anbau klimaresilienter Kulturen sein. 385 Bescheide für eine Teilnahme am Förderverfahren wurden vor kurzem verschickt. Es geht also um Vorsorge und Versicherung der nicht vermeidbaren Risiken. Für die Maßnahme stehen in dieser Förderperiode rund 15 Mio. Euro zur Verfügung. Rund 6 Mio. Euro können durch das erste Antragsverfahren bereits gebunden werden. Das nächste Antragsverfahren startet im Frühjahr.
Die Zukunft der Nutztierhaltung ist für die Landwirtschaft in Niedersachsen ein Dauerthema. Der Umbau zu einer artgerechten Tierhaltung muss vorankommen. Und ich begrüße den in den letzten Tagen von der ZKL vorgeschlagenen Weg der moderaten Anhebung der Umsatzsteuer auf tierische Produkte zur Finanzierung dieses gigantischen Umbaus sehr.
Mit unserem Diversifizierungsprogramm ermöglichen wir aber auch Betrieben, die ohnehin über einen Abbau von Tierplätzen nachdenken, die Entwicklung eines weiteren wirtschaftlichen Standbeins, um sich breiter und krisenfester aufzustellen. Wir flankieren mit dieser Förderung das erfolgreich gestartete Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Der Bund unterstützt genau die Betriebe, die ihre Ställe hin zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung umbauen wollen. Die ersten kolportieren Antragszahlen zeigen, dass das Programm für schweinehaltende Betriebe in Niedersachsen besonders attraktiv ist, denn Niedersachsen ist Spitzenreiter bei den Antragszahlen wie verschiedene Kreise bestätigen. Von der zukünftigen Bundesregierung erwarte ich, dass sie dieses Programm fortsetzt.
Zusätzlich fördern wir weiterhin Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz aus dem bewährten Agrarinvestitionsförderungsprogramm im Rahmen der GAK, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, und unserem EU-Förderprogramm für den ländlichen Raum.
Der Niedersächsische Weg leistet einen wesentlichen Beitrag zur Transformation der Landwirtschaft hin zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Millionen fließen insbesondere in die Beratung zum Biotop- und Artenschutz. So fördern wir Vielfalt auf den landwirtschaftlichen Flächen, denn die Biodiversitätskrise hält an, auch wenn sie derzeit nicht im medialen Fokus steht.
Gute Maßnahmen haben dann die beste Chance akzeptiert und umgesetzt zu werden, wenn sie die Politik – wie bei unserem Niedersächsischen Weg – gemeinschaftlich und im Konsens mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren entwickelt. Genau darauf weist auch die Zukunftskommission Landwirtschaft in ihren kürzlich vorgelegten strategischen Leitlinien für die künftige Agrarpolitik hin. Sie sendet mit ihren Empfehlungen ein deutliches Signal, sowohl an die künftige Bundesregierung als auch an die neue EU-Kommission.
Im Übrigen kann ich nach meinem Besuch in Brüssel und der Podiumsdiskussion zur Zukunft der GAP, an der ich dort teilgenommen habe, nur sagen: Auch in Brüssel sollte man sich an den Ergebnissen der gesellschaftlich breit aufgestellten Strategischen Dialogs zur Landwirtschaft orientieren, denn nur mit Verbündeten aus Umwelt- und Verbraucherschutz wird man das Agrarbudget der EU in der nächsten Förderperiode halten können.
Doch zurück zu unserem Haushalt: Wir werden gemeinsam mit der Landwirtschaft Klima- und Moorschutz betreiben.
Wir richten z.B. ein Koordinierungszentrum Moorbodenschutz ein. Ein großer Teil unserer Treibhausgasemissionen stammt aus trockengelegten Moorböden. Wir haben als großes Moorland hier eine besondere Verantwortung. Das ist, glaube ich, endlich auch bei allen in der Politik angekommen. In der Landwirtschaft sehe ich eine große Bereitschaft, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Viele Akteure sind schon mit guten Ideen unterwegs, etwa das Grünlandzentrum oder das Landesbergamt. Beim Koordinierungszentrum Moorbodenschutz geht es darum, die Aktivitäten an zentraler Stelle zusammenzuführen und denjenigen Akteursgemeinschaften zu helfen, die auf privaten Flächen Moorschutz betreiben wollen. Angesiedelt wird es beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am Standort Oldenburg. Und ja, dafür braucht man selbstverständlich Personal.
Genauso übrigens für das Thema Wasser generell, bislang mussten das Mitarbeitende im ML „nebenbei mitmachen“. Jetzt bekommen wir eine Stelle dafür.
Wir haben für 2025 die Kofinanzierung für die GAK gesichert und auch die Ansätze für die nächsten Planungsjahre deutlich angehoben. Die GAK ist das Hauptinstrument der Agrarstrukturförderung und bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern unseres EU-Förderprogramms für den ländlichen Raum. Allein für die Förderung der ländlichen Entwicklung stehen in der GAK 83 Mio. Euro zur Verfügung, rund 40 Mio. Euro sind es für die forstwirtschaftliche Förderung.
Der Bundestag wird leider in diesem Jahr keinen Haushalt 2025 mehr beschließen. Der Bund wird mit einer vorläufigen Haushaltsführung in das neue Jahr starten. Dennoch werden wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die GAK-Förderung fortsetzen, zunächst eben ohne Bundeshaushalt.
Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die unteren Veterinärbehörden ist in diesem Jahr leider noch nicht gelungen. Seit mindestens zwölf Jahren ist dies ein Thema zwischen den kommunalen Spitzenverbänden – vor allem dem NLT – auf der einen und dem Land auf der anderen Seite. Es geht um die kommunalen Veterinär- aber auch Lebensmittelüberwachungsbehörden, die vom Land übertragene Aufgaben wahrnehmen. Hier besteht in der Tat großer Bedarf. Die Kommunen führen ein Defizit von 41 Mio. EUR an. Immer wieder gehen Überlastungsanzeigen in meinem Hause ein. Nach den vielen Jahren, in denen sich hier nichts getan hat, hätten wir gerne bereits jetzt ein Signal der Veränderung gegeben, auch wenn eine Verpflichtung des Landes nicht besteht. Der gute fachliche Austausch mit den Kommunen ist mir außerordentlich wichtig. Im Januar werde ich ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden führen. Wir wollen uns darüber verständigen, wie wir die Zusammenarbeit unter diesen schwierigen Bedingungen weiter gestalten. Das Thema hat für mich weiter besondere Priorität.
Wir setzen ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz in Niedersachsen, in dem wir die finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentrale erheblich verbessert haben – und zwar bereits ab diesem Jahr. Durch die Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes erhält die Verbraucherzentrale dauerhaft einen deutlich höheren Anteil an den variablen Einnahmen aus Glücksspielabgaben. Für 2024 sind das Mittel in Höhe von 4,2 Mio. Euro, die noch im Dezember ausgezahlt werden.
Gute Nachrichten gibt es auch für unsere Fördermaßnahme "Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger". Hier finden wir den Lernort Bauernhof für junge Menschen. Mit dem Wegfall der EU-Mittel standen für diese Maßnahme, seit ich im Amt bin, aus Brüssel deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung. Nachdem im letzten Jahr über die politische Liste ausgeholfen werden musste, ist mit dem Haushalt 2025 die Finanzierung dauerhaft gesichert.
Eine besondere Erfolgsgeschichte ist die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Niedersachsen. Mein Ressort kümmert sich um die Zulassung und Überwachung der Anbauvereinigungen. Wir sorgen für die längst überfällige Entkriminalisierung des Cannabisanbaus und drängen den Schwarzmarkt zurück.
Dank der professionellen Arbeit der Landwirtschaftskammer haben wir als erstes Bundesland geliefert und einen durchdachten, sicheren und zugleich einfachen Prozess erarbeitet. Mit aktuell 20 erteilten Erlaubnissen für Anbauvereinigungen (und auch mehreren Ablehnungen) liegen wir weiterhin an der Spitze in Deutschland. Im gesamten Verfahren setzen wir auf Information und Dialog. Wir klären auf und punkten so mit einem verantwortungsbewussten, sicheren und zugleich serviceorientierten Genehmigungsverfahren. Und selbstverständlich werden wir über Gebühren, die die Antragsteller zahlen müssen, Kosten des Prozesses refinanzieren.
Gute Vorarbeit hat auch das LAVES bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geleistet. Andere Bundesländer fragen bei uns an, ob sie das Verfahren kopieren können.
Ausdrücklich bedanken möchte ich mich bei den Mitgliedern der Regierungsfraktionen. Ihre Schwerpunkte Ernährungsbildung, Existenzgründungsförderung und Verbesserung des Tierwohls ergänzen passgenau unsere Politik.
Mein Dank geht an all diejenigen, die dazu beitragen, dass wir mit der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei weiter gut vorankommen. Dazu wird gehören die Off-Shore-Mittel für die Fischerei zu verteidigen. Ich denke, wir alle hier im Landtag wissen um die großen Herausforderungen, aber auch um die besondere Relevanz dieser Bereiche für die Zukunft unserer Gesellschaft.
Vielen Dank!“
Rede von Ministerin Miriam Staudte
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erstellt am:
12.12.2024
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