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Statement von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte zum Scheitern der Verhandlungen zum Düngegesetz

Hannover. In der vergangenen Woche tagte eine informelle Vorbereitungsgruppe für den Vermittlungsausschuss zum Düngegesetz. Das zustimmungspflichtige Gesetz war kurz vor der Sommerpause durch den Bundesrat gestoppt worden. Nun sollte eigentlich noch möglichst vor der Bundestagswahl eine Einigung erzielt werden und ein dritter inoffizieller Vorbereitungstermin stattfinden. Ein Kompromissvorschlag der SPD wurde eingebracht, mit Frist zum heutigen Tag. Nun haben die von Minister Peter Hauk geführten Unionsländer heute die Zusammenarbeit aufgekündigt. Es besteht Handlungsdruck, weil Deutschland der EU-Kommission Zusagen gemacht hatte, aufgrund derer das Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nitratrichtlinie beendet wurde.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Es ist unverantwortlich, dass die CDU aus den Verhandlungen ausgestiegen ist und damit der Ansatz der Verursachergerechtigkeit im Düngegesetz in weite Ferne rückt. Es lag ein guter Kompromissvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern auf dem Tisch, inklusive einer Aufhebung der aktuellen Stromstoffbilanz. Doch statt weiterzuverhandeln, hat die CDU sich entschieden, bereits in den Vorgesprächen auszusteigen. Hier werden offensichtlich Parteiinteressen klar vor Sachpolitik geschoben, an einer Lösung ist man offenbar gar nicht interessiert. Das ist bitter, denn die Blockade einer Novellierung des Düngegesetzes schadet langfristig unseren Landwirtinnen und Landwirten – im schlimmsten Fall droht ein neues EU-Klageverfahren.“


Hintergrund:

Bislang war vorgesehen, dass der Vermittlungsausschuss noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl tagt, um über mehrere anhängige Verfahren zu entscheiden. Mit der Düngerechtsnovelle sollte auch die rechtliche Grundlage für eine Monitoringverordnung geschaffen werden. Die Bundesregierung hatte der Europäischen Kommission ein entsprechendes Wirkungsmonitoring der eingeleiteten Maßnahmen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur EU-Nitratrichtlinie zugesagt – und arbeitet bereits auf Fachebene mit allen Bundesländern intensiv daran. Diese Zusage wiederum hatte dazu geführt, dass die Europäische Kommission das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland im Juni eingestellt hatte. Der Landesregierung ist es wichtig, schnellstmöglich zu bürokratiearmen Düngeregelungen zu kommen, die einerseits für weniger Nitrat im Grundwasser sorgen und andererseits am Verursacherprinzip orientiert sind.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.01.2025

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