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Niedersachsen wird ab 2016 Weinland

Nach EU-Neuregelung erstmals erwerbsmäßiger Anbau möglich – Anträge bis 1. März 2016 stellen – Minister Meyer: Weinbau ist Bereicherung für unser Land


HANNOVER. Wer bislang in Niedersachsen Wein erzeugen wollte, konnte dies nur als Hobbywinzer auf kleinen Flächen mit weniger als 100 Weinreben. Pflanzrechte für den erwerbsmäßigen Weinanbau hat Niedersachsen bisher nicht. Zum 1. Januar 2016 gilt nun in der EU ein neues Genehmigungssystem. „Niedersachsen hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass wir bei den Pflanzrechten nicht wie in der Vergangenheit leer ausgegangen sind“, so Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Jedes der deutschen Flächenländer bekommt zunächst fünf Hektar für Neuanpflanzungen zugeteilt. Für Minister Meyer ein Anfang: „Es kann mehr werden. Ich freue mich auf die Erweiterung des regionalen Pflanzenbaus und hoffe auf gute Qualitäten. Von lieblich bis trocken scheint vieles möglich.“ Als nicht „weinbergsmäßiger“ Anbau wachsen bisher schon Reben u.a. in den Landkreisen Wolfenbüttel und Friesland, im Raum Oldenburg, in Hildesheim und in Hitzacker.

Das Antragsverfahren für Weinneuanpflanzungen läuft zentral über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Wer auf mehr als einem Ar Wein anbauen möchte (das sind 100 Quadratmeter), muss bei der BLE bis zum 1. März 2016 einen Antrag stellen. Bis Ende Juli des jeweiligen Jahres werden dann die Genehmigungen erteilt. Näheres soll eine noch ausstehende Rechtsverordnung des Bundes regeln.

Nach der neuen „EU-Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation“ sollen die EU-Mitgliedstaaten eigentlich Genehmigungen für neue Pflanzungen von jährlich einem Prozent der bisherigen Rebfläche zur Verfügung stellen. In Deutschland wurde für die Jahre 2016 und 2017 die zusätzliche Fläche aber auf 0,3 Prozent begrenzt. Das sind rund 300 Hektar pro Jahr. Jedem Flächenbundesland werden zunächst pauschal fünf Hektar zugeteilt. Für die restliche Fläche gilt: Je stärker die Hangneigung, desto größer die Chance auf ein Pflanzrecht. Gibt es in Niedersachsen also Anträge für mehr als fünf Hektar, hängt es von der bundesweiten Antragssituation ab, ob das Land weitere Flächen aus dem Kontingent bekommt.

„Insbesondere Steillagen im Harz oder Weserbergland haben also gute Chancen auf zusätzliche Bewilligung“, so Meyer. Dass es jetzt bereits kleine Weinfeste zur Lese auf den hobbymäßig betriebenen Flächen gebe, zeige, dass der Weinanbau in Niedersachsen auch zu einer Bereicherung des touristischen Angebots beitragen kann. Das Klima jedenfalls sei durchaus geeignet, so der Minister. „Wenn selbst in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kommerzieller Weinbau betrieben wird, dann ist Niedersachsen als südlicheres und bergigeres Land sicherlich auch geeignet.“

Experten gehen davon aus, dass der Weinbau als Folge des Klimawandels insgesamt weiter nach Norden rückt. Neben dem örtlichen Kleinklima und der Sonneneinstrahlung entscheidet der Boden darüber, wie erfolgreich Weinanbau und Wein später werden. „Ich hoffe, dass aus Niedersachsen viele Anträge gestellt werden, damit wir als Agrarland Nr. 1 noch mehr als die verbindlich zugesagten fünf Hektar Anbaufläche jährlich bekommen“, so Meyer.

Weitere Infos: http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Weinbau/_Texte/Weingesetz.html

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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2015

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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