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Verdacht auf niedrig pathogene Influenza bestätigt

Milde Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim festgestellt

HANNOVER/NORDHORN/OLDENBURG. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist eine milde Form der Vogelgrippe (Subtyp H5N1) in einem größeren Legehennenbetrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim amtlich festgestellt worden.

Den Verdacht hatte zunächst der Landkreis Grafschaft Bentheim aufgrund eines am Samstagabend erhobenen positiven Laborergebnisses eines Privatuntersuchungslabors festgestellt. Der Verdacht auf milde Vogelgrippe wurde am heutigen Dienstag durch Untersuchungsergebnisse des Nationalen Referenzlabors des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems bei amtlich entnommenen Proben bestätigt.

Auf Grundlage des amtlichen Ergebnisses werden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis Grafschaft Bentheim festgesetzt. Betroffen sind in dem Betrieb etwa 38.000 Legehennen in Freilandhaltung, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen. Eine Gefahr für Menschen besteht bei der milden Form der Vogelgrippe nicht.

Die Maßnahmen für ein niedrig pathogenes Influenzageschehen bestehen unter anderem in der Einrichtung eines Sperrgebietes von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt der Grafschaft Bentheim umgesetzt. Geflügel darf nicht in sowie aus dem Sperrgebiet verbracht werden. In dem Sperrgebiet befinden sich drei weitere Geflügelhaltungen mit einem Bestand von insgesamt 73.540 Tieren.

Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Gibt es 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebes keinen neuen Fall, können diese Maßnahmen aufgehoben werden.

In Deutschland werden regelmäßig Monitoring-Untersuchungen in Geflügelbeständen und bei Wildvögeln durchgeführt. Diese haben in Niedersachsen bisher keine Hinweise auf ein sich ausbreitendes Influenzageschehen ergeben. Darüber hinaus werden in Geflügelbeständen spezielle Eigenkontrolluntersuchungen durchgeführt. Auch hier haben sich bisher keine Hinweise auf weitere Erkrankungen ergeben.

In den Niederlanden wurde Ende letzten Monats in einem Legehennenbestand ebenfalls LPAI des Subtyps H5N1 festgestellt.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2014

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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