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Förderung der Sommerweidehaltung von Milchkühen

Mit dem ELER-Programm für den ländlichen Raum ab 2023 (KLARA) wird in Niedersachsen erstmals eine Förderung für freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls im Bereich der Milchviehhaltung angeboten.

Ein besonderes Landesinteresse an der Durchführung der Fördermaßnahmen besteht, weil mit der Förderung der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren von Nutztieren ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der niedersächsischen Nutztierstrategie gegeben wird.

Es sollen Betriebe gefördert werden, die allen Milchkühen des Betriebes im Zeitraum ab dem 16. Mai bis einschließlich 15. September täglich mindestens 6 Stunden Weidehaltung gewähren. Sollten die Milchkühe aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keinen Weidegang erhalten, ist dies auf einem gesonderten Formular zu vermerken

Details zur Förderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie und dem Merkblatt!


Antragstellung und Verfahren
Der Antrag ist Bestandteil des Sammelantrages (ANDI) und muss jährlich bis spätestens zum 15. Mai eingereicht werden. Mit der Antragstellung ist die Eigenschaft als Milcherzeuger nachzuweisen.

Die Zuwendung beträgt 75 EUR je Großvieheinheit (GVE). Die Berechnung der Förderung erfolgt auf Grundlage der in Hi-Tier gemeldeten Daten.



    Richtlinie und Merkblatt zur Sommerweide

    In der Richtlinie sind die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Förderung dargestellt. Das Merkblatt soll einen schnellen Überblick ermöglichen.

      Richtlinie Sommerweide (Fassung vom 9.12.2024)

      Merkblatt zur Sommerweide von Milchkühen

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer, die auch für die Bearbeitung der Flächenprämien zuständig sind (Kontakte am Ende der Seite)

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