Aktuelle Informationen zur Geflügelpest
Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
Eine Infektion mit dem HPAIV führt in der Regel zu einer sehr schweren Erkrankung der Tiere, die meist tödlich endet. Zudem müssen infizierte Tierbestände geräumt werden, um eine Verbreitung dieser für Vögel hochansteckenden Krankheit zu verhindern.
Neben diesen tierschutzrelevanten Folgen der Infektion haben wirtschaftliche Auswirkungen einen großen Stellenwert.
Daher muss der Eintrag der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände unbedingt vermieden werden. Hierzu müssen die einschlägigen Biosicherheitsmaßnahmen von den Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern überprüft, gegebenenfalls optimiert und konsequent eingehalten werden.
Das ML appelliert an die niedersächsischen Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt strikt einzuhalten. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten (zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme) in ihrem Bestand bemerken, sollen sich umgehend beim Veterinäramt melden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und Biosicherheit finden Sie unter:
- Eine Hilfestellung für die Optimierung der betrieblichen Biosicherheit bietet das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“
- Das Infoblatt "Verhaltensregeln für kleine Geflügelhobbyhaltungen" gibt eine Übersicht über die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügel-Hobbyhaltungen
Weitere Informationen zum derzeit laufenden Projekt zur Untersuchung von Tupfer-Proben von Katzen finden Sie hier.
Verhaltensregeln für kleine Gefügelhobbyhaltungen
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