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Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Die regierungstragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislatur eine Überarbeitung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vereinbart.

Zu den zentralen Vorschlägen für Änderungen im niedersächsischen Jagdgesetz hat jetzt das Landwirtschaftsministerium (ML) ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Das Dokument, das im Austausch mit den regierungstragenden Fraktionen erarbeitet wurde, bildet die Grundlage für den Gesetzesentwurf und das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren.

Das Wichtigste aus dem Eckpunktepapier auf einen Blick:


Jagdgatter

Die Zulassung von Jagdgattern soll – wie in Schleswig-Holstein – mit einer Übergangsfrist auslaufen.

Totschlagfallen

Unmittelbar tötende Fanggeräte werden mit Ausnahme in befriedeten Bezirken zum Fangen von Steinmardern nicht mehr zulässig sein. Stattdessen sollen Lebendfallen mit digitalen Meldern eingesetzt werden.

Verbot des Einsatzes von Hunden im Naturerdbau

Die Jagd auf Prädatoren ist in vielen Fällen aus Artenschutzgründen und zur Niederwildhege geboten. Da der Fuchs als Prädator allerdings mit sehr verschiedenen Jagdmethoden zur Strecke gebracht wird, soll die sowohl für den Hund als auch für das bejagte Tier besonders gefährliche Jagd im Naturerdbau untersagt werden. Zulässig soll weiterhin eine Jagd mit Hunden im Kunstbau und mit Lebendfallen im Eingang des Baus sein. Die Jagd im Naturerdbau ist in anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg bereits verboten, bzw. soll – wie aktuell z.B. in Rheinland-Pfalz – verboten werden.

Haustiere

Künftig wird es nur noch möglich sein, Hunde einzufangen, nicht mehr abzuschießen.
Der Abschuss von Katzen wird stärker eingeschränkt.

Nutria/ Bisam

Kursierende Aussagen, es sei geplant gewesen, die Bejagung von Nutria einzuschränken, sind falsch. Vielmehr soll aus Hochwasserschutzgründen eine Ausweitung der zum Töten Berechtigten erfolgen. Das Eckpunktepapier sieht nun vor, dass Nutria als zu bejagende Art im Jagdgesetz bleibt und eine Duldungspflicht für weitere Bekämpfungsmaßnahmen eingeführt wird. Zusätzlich ist geplant, die Jägerschaft durch Verwaltungsvorschrift auch für die Bejagung des Bisams zu legitimieren.

Schliefenanlagen

Die Notwendigkeit des Einsatzes von lebenden Füchsen in Schliefenanlagen ist fachlich umstritten. Die Koalition vereinbart, bei einer Delegationsreise nach Dänemark die dortige Praxis mit dem Ersatz der lebenden Füchse durch Dummies („Ever Fox“) zu mit den Beteiligten erörtern. Insbesondere sollen die Erfahrungen der dortigen Jägerinnen und Jäger in die Abwägung einfließen, ob die Praxis in Niedersachsen in dieser Wahlperiode auch dahingehend gesetzlich weiterentwickelt werden soll, die Schliefenanlagen künftig auch nur noch ohne lebende Füchse zu betreiben.

Schwarzwildgatter

Die Ausbildung von Jagdhunden im Schwarzwildgatter soll weiterhin erlaubt sein. Die Ausbildung von Jagdhunden im Schwarzwildgatter ist aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums wichtig, um den Hundeeinsatz bei der dringend notwendigen Schwarzwildbejagung insbesondere für den Hund sicher zu gestalten.

Ausbildung an der „Müller“-Ente

Die Ausbildung und Prüfung an der so genannten Müller-Ente (eine mit einer Papiermanschette kurzzeitig flugunfähig gemachte Ente) mit maximal vier Enten soll wie von der Ministerin schon in den Gesprächen mit der Jägerschaft erläutert, erhalten. Allerdings wird ein Forschungsprojekt auf den Weg gebracht, um alternative Ausbildungsmöglichkeiten zu evaluieren. Die Ausbildung von Brauchbarkeitsprüfungen aus Bundesländern, die bereits ohne lebende Ente arbeiten, werden in Niedersachsen anerkannt.


Wie geht es jetzt weiter?
Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers wird derzeit ein Gesetzesentwurf erstellt, der im Zuge des üblichen Gesetzgebungsverfahrens innerhalb der beteiligten Ressorts der Landesregierung abgestimmt wird. Es schließt sich der erste Beschluss des Kabinetts mit der Freigabe zur Verbandsbeteiligung an. Als weitere Schritte folgen die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs nach der Verbändeanhörung sowie die Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im Landtag.

 

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

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