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ASP: Virus-Einschleppung in den Stall vermeiden

Auch Kleinstbetriebe müssen Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten


Hannover. Vor dem Hintergrund der Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen im Juli in Brandenburg macht das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) erneut auf die Notwendigkeit der strengen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufmerksam. Da es sich bei zwei betroffenen Betrieben um so genannte Kleinhaltungen mit wenigen Tieren handelt, empfiehlt das ML den Landkreisen, bei ihren Kontrollen insbesondere die Kleinhaltungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, etwaige Missstände bei der Biosicherheit auszuräumen und die Halter von Schweinen für die gebotenen Hygienemaßnahmen zu sensibilisieren. Denn: Die Regelungen der Schweinehaltungshygieneverordnung gelten für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten. In Niedersachsen gibt es nach Auskunft der Tierseuchenkasse insgesamt 4.666 Kleinhaltungen: 4362 Betriebe, die bis zu 20 Schweine halten, und 304 Betriebe, die zwischen 21 und 50 Schweine halten.

Insbesondere folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs auf dem Betrieb.
  • Sicherstellen, dass kein Virus in den Bestand getragen wird, etwa durch Kleidung (inklusive Schuhwerk). Bekleidung, die im Stall getragen wird, soll auch nur dort getragen werden. Insbesondere Jagdausübende sollten sich der Gefahr einer Virus-Einschleppung bewusst sein.
  • Kein Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten oder ähnlichem Futter sowie Einstreu, wenn nicht sichergestellt ist, dass das Futter oder die Einstreu frei vom ASP-Virus ist.
  • Verhindern des Eintrags virushaltigen Materials, beispielsweise durch Mäuse, Ratten oder auch Raubtiere und Aasfresser (Säuger, Vögel etc.).

Der Tierhalter ist gemäß nationalem und EU-Recht für die Gesundheit seiner Tiere und die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen verantwortlich. Folgende Internetseiten geben Hinweise zu dem aktuellen ASP-Geschehen und zu den erforderlichen Maßnahmen:

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-21709.html

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/


Hintergrund:

Das ASP-Virus kann von Wildschweinen auf Hausschweine durch einen direkten als auch indirekten Kontakt übertragen werden. Die Infektion mit ASP führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich ist. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Das Virus ist sehr stabil und bleibt in der Umwelt lange infektiös. Es kann durch bestimmte Fleischprodukte, aber auch durch kontaminiertes Futter, Fahrzeuge, Kleidung oder Werkzeuge übertragen werden. Das Risiko einer Verschleppung des Erregers ist daher unbedingt zu verringern. Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, sollten die Gefahren einer Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.07.2021

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

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