Bestimmungen der neugefassten Landesdüngeverordnung
Hannover. Die Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) ist am 07. Mai 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden.
Damit gelten die Bestimmungen der Landesdüngeverordnung und die neu ausgewiesenen nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete seit dem 8. Mai.
Mit dem Inkrafttreten wurde außerdem die seit Januar geltende Auffangkulisse gemäß Düngeverordnung (DüV) für den Bereich Nitrat wieder außer Kraft gesetzt. Im Gegensatz dazu hat die landesweite Auffangregelung der DüV für den Bereich Phosphat weiterhin Bestand, da Niedersachsen weiterhin nur phosphatbelastete Gebiete im Bereich von Seeneinzugsgebieten ausweisen konnte.
Eine Übersicht über die nun geltenden Anforderungen des § 13a DüV gibt die Tabelle in der Infospalte (rechts). Abgebildet sind sowohl die Maßnahmen, die sich aus dem Bundesrecht ergeben, als auch die Landesmaßnahmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
04.06.2021
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