Artikel-Informationen
erstellt am:
08.07.2024
zuletzt aktualisiert am:
29.07.2024
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Zulassung der Anbauvereinigungen ist ein weiterer, wichtiger Schritt zur überfälligen Entkriminalisierung. Daher freue ich mich sehr, dass ich den ersten Erlaubnisbescheid dem ,Cannabis Social Club Ganderkesee‘ heute persönlich überreichen konnte. Mit Blick auf den Verbraucherschutz ist für mich klar: Mit dem Anbau durch Vereinigungen können Risiken vermieden werden, die von illegal verkauftem Cannabis ausgehen, wie beispielsweise ein überhöhter THC-Gehalt. Die Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen ist bei der Landwirtschaftskammer in den besten Händen. Beim Präsidenten sowie dem Direktor und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammer bedanke ich mich für die sehr zügige Bearbeitung und die engagierte Umsetzung der neuen Aufgaben!“
Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen: „Dass bereits eine Woche nach Beginn der Antragsphase die erste Erlaubnis nach Paragraf 11 des Konsumcannabisgesetzes vorliegt, zeigt, wie effizient sich die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer auf diese neue Aufgabe vorbereitet haben. Die kurzfristige Zulassung ist zugleich ein Beleg für die gute Vorbereitung der Anbauvereinigungen auf die Antragstellung.“
Kammerpräsident Gerhard Schwetje: „Diese erfolgreiche Startphase unterstreicht einmal mehr die große Bedeutung, welche die Prüfdienste heute und in Zukunft als integraler Bestandteil der Landwirtschaftskammer Niedersachsen haben. Die neue Aufgabe zeigt zugleich die hohe Motivation der Landwirtschaftskammer, die Landesregierung als kompetente Partnerin zu unterstützen.“
Anträge zum Betreiben von Cannabis-Anbauvereinigungen können seit dem 1. Juli bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) gestellt werden. Um einen Erlaubnisbescheid zu erhalten, müssen die Anbauvereinigung eine Reihe Anforderungen und Auflagen erfüllen. So müssen sie unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen, sicherstellen, dass ihre Mitglieder mindestens 18 Jahre alt sind, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept entwickeln und angebautes Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter schützen. Auch eine Kontrolle und die Dokumentation der THC-Gehalte gehören dazu. Für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen.
Unter www.lwk-niedersachsen.de/cannabis können bereits amtlich registrierte Vereine und Genossenschaften online einen Antrag stellen und sich über die Einzelheiten informieren. Zudem gibt es dort über die Mailadresse cannabis@lwk-niedersachsen.de oder über die Hotline 0441 801 600 die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWK.
Hintergrund:
Das Niedersächsischen Kabinett hatte Mitte Juni beschlossen, die Genehmigungsverfahren und die Überwachung von Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) auf die LWK übertragen. Das neue Cannabis-Gesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft und gibt Regeln für den privaten Umgang mit Cannabis vor. In einer zweiten Stufe haben ab dem 1. Juli 2024 sogenannte Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und unter bestimmten Voraussetzungen an ihre Mitglieder abzugeben. Ausführliche Informationen zur Umsetzung des KCanG in Niedersachsen finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/cannabis/informationen-zum-cannabisgesetz-231845.html
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erstellt am:
08.07.2024
zuletzt aktualisiert am:
29.07.2024