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Eilverfahren zu Tiertransport nach Marokko entschieden – Ministerium plant Beschwerde

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat im Eilverfahren über die Untersagung eines Tiertransports nach Marokko entschieden. Das Gericht gab dem Antrag des Transporteurs statt. Der Landkreis Emsland ist dadurch verpflichtet worden, die Transporte abzufertigen.

Das Landwirtschaftsministerium (ML) hatte am 22. November mit dem Runderlass „Tierschutz; Lange Beförderungen von Rindern in bestimmte Drittstaaten“ festgelegt, dass Transporte von Rindern nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan tierschutzrechtlich zu untersagen sind. Der Landkreis Emsland wurde vom ML angewiesen, einen angemeldeten Transport nach Marokko mit 105 Rindern nach § 16a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 Tierschutzgesetz zu untersagen. Der Transporteuer hat daraufhin Klage gegen diese Untersagung des Transports erhoben. Außerdem beantragte er im Eilverfahren, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen und den Landkreis zu verpflichten, die für den 18./19. Dezember vorgesehenen Transporte abzufertigen, die Fahrtenbücher abzustempeln und durch einen Amtsveterinär abzeichnen zu lassen. Mit der Entscheidung des Gerichts ist die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt worden.

Hierzu Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Wir werden den Landkreis anweisen, Beschwerde einzulegen, weil wir einen grundsätzlichen Klärungsbedarf in dieser Sache sehen. Ich halte unsere Argumentation zur konkreten Gefahr einer Schlachtung ohne Betäubung für schlüssig und begründet: Weder landet eines der exportierten Tiere im Gnadenhof, noch wird es in die EU zurück transportiert.“


Das Statement von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg finden Sie hier.


Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2023
zuletzt aktualisiert am:
18.12.2023

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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